Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:08.12.2020 Inkrafttreten09.12.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 1222
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2020, S. 1222)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:02.12.2020
Fassung vom:02.12.2020
Gültig ab:09.12.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 1222
Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2021
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2021 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 2. Dezember 2020

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.