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Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:08.12.2020 Inkrafttreten09.12.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 1222
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2020, S. 1222)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:02.12.2020
Fassung vom:02.12.2020
Gültig ab:09.12.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 1222
Kammerbeitrag 2021 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2021
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2021 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 2. Dezember 2020

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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