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Kammerbeitrag 2022
der Arbeitnehmerkammer Bremen
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 25. November 2021 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2022 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 29. November 2021 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 30. November 2021
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen