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Kammerbeitrag 2023 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:14.10.2022 Inkrafttreten15.10.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 844
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2023 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2022, S. 844)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:11.10.2022
Fassung vom:11.10.2022
Gültig ab:15.10.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 844
Kammerbeitrag 2023 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2023
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 29. September 2022 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2023 0,14 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 11. Oktober 2022

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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