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Kammerbeitrag 2024 der Arbeitnehmerkammer Bremen
Vom 28. September 2023
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 28. September 2023 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2024 0,14 % des monatlichen Arbeitslohnes.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 24. Oktober 2023
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen