Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Gutachten vom 26. Juli 2017 (Gutachten 1/15) zum Fluggastdaten-Abkommen der [ABK EU;Europäische Union] mit Kanada die langfristige Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Records PNR-Daten) sämtlicher Passagiere für nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar erklärt und seine Position zu anlasslosen Speicherungen personenbezogener Daten bekräftigt.