Die kommunale Finanzkraft ist vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei heute (11. Mai 2015) veröffentlichte Gutachten (siehe Download), die von Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und von Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig)