|
|
Kostenverordnung Bau; Preisindexzahl
Gemäß der Kostenverordnung Bau (BauKostV) vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 463 — 203-c-7), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau vom 22. September 2015 (Brem.GBl. S. 483), wird nachstehend die folgende Preisindexzahl bekannt gemacht:
Preisindexzahl – Baukostenwert
(§ 2 Abs. 1 BauKostV)
Die Preisindexzahl, mit der nach § 2 Absatz 1 der BauKostV die Baukostenwerte der Anlage 2 der BauKostV ab dem 1. Oktober 2016 zu vervielfältigen sind, beträgt 111,1.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehend bekannt gegebenen Baukostenwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die für die Berechnung der Gebühren nach Maßgabe der BauKostV zugrunde zu legen sind.
Bremen, den 16. August 2016
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr