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- Kurzpapier Nr. 16 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung
Kurzpapier Nr. 16 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung
Kurzbeschreibung
Datenschutz-Grundverordnung: Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichen Kurzpapier Nr. 16
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz