Landesrichtlinie zu § 39 Absatz 2 SGB VIII - Gewährung eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Land Bremen
Landesrichtlinie zu § 39 Absatz 2 SGB VIII - Gewährung eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Land Bremen