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- Leistungserbringung und Finanzierung der Psychologischen Diagnostik
Leistungserbringung und Finanzierung der Psychologischen Diagnostik
Vereinbarung auf der Grundlage von § 77 SGB VIII zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH, 01.08.2012
Kurzbeschreibung
Die Vereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzierung der Psychologischen Diagnostik auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 SGB VIII.
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration