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Leistungserbringung und Finanzierung der Psychologischen Diagnostik
Vereinbarung auf der Grundlage von § 77 SGB VIII zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und dem Mädchenhaus Bremen e.V., 01.03.2016
Kurzbeschreibung
Die Vereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzierung der Psychologischen Diagnostik auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 SGB VIII.
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration