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  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Palliative Care (Fachspezifischer Teil) vom 10. Mai 2022

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Palliative Care (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:10.05.2022 Inkrafttreten01.03.2023
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2023 bis 30.09.2024Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Anlage neu gefasst durch Ordnung vom 16.01.2024 (Brem.ABl. S. 960)
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 535

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juris-Abkürzung: PallCareMastPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PallCareMastPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Internationalen Studiengang Palliative Care (Fachspezifischer Teil)
Vom 10. Mai 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2023 bis 30.09.2024
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage neu gefasst durch Ordnung vom 16.01.2024 (Brem.ABl. S. 960)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 14. Juli 2022 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159), die vom Fakultätsrat der Fakultät 3 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Palliative Care (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 3. Mai 2022 (Brem.ABl. S. 249) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und -umfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.

§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt die Anlage. Die Prüfungen werden in den durch § 7 Absatz 2 AT-MPO vorgegebenen Formen sowie in der fachspezifischen Form der Objective Structured Clinical Examination (OSCE) erbracht. Die OSCE ist eine kombinierte Prüfungsform, in der erworbene Kenntnisse und Kompetenzen abwechselnd in Fragerunden und in realitätsnahen praktischen Umsetzungen gezeigt werden müssen.

(2) Die Studierenden können für Hausarbeiten Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden.

§ 3
Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß der Anlage, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 18 Wochen.

(3) Die Masterthesis ist neben der schriftlichen in elektronischer Form in einer Word- oder pdf-Version einzureichen.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 30 % aus der Note der Masterthesis, zu 10 % aus der Note des Kolloquiums und zu 60 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten gemäß der Anlage.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“ („M. Sc.“).

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.

(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

Anlage

Anlage: Prüfungsleistungen der Masterprüfung

Nr.

Modul

SWS1

ECTS2

PL3

d/e4

1.1

Grundlagen Palliative Care

 

6

KL

d

1.1.1

Einführung in Palliative Care multiprofessionell

2

 

 

 

1.1.2

Fallbezogenes Arbeiten

2

 

 

 

1.2

Wissenschaftliches Arbeiten mit palliativem Schwerpunkt

 

6

HA

d/e

1.2.1

Vertiefung von quantitativen Forschungsmethoden

2

 

 

 

1.2.1

Quantitative Forschung in der Palliativversorgung anwenden

2

 

 

 

1.3

Grundlagen der inter-/multiprofessionellen Zusammenarbeit

 

6

MP

d

1.3.1

Inter- und multiprofessionelle Zusammenarbeit in Palliative Care

2

 

 

 

1.3.2

Kommunikationstechniken und Kommunikationsformen

1

 

 

 

1.3.3

Simulations- und Skillslab-Training

1

 

 

 

1.4

Belastende Symptome interprofessionell behandeln

 

6

KL

d

1.4.1

Dimensionale Behandlung belastender Symptome in der Palliativversorgung

2

 

 

 

1.4.2

Komplexe Symptomkontrolle wissenschaftlich begründen

2

 

 

 

1.5

Grundlagen Management und Managementstrukturen in der Palliativversorgung

 

6

R

d

1.5.1

Managementhandeln

2

 

 

 

1.5.2

Managementstrukturen und Netzwerkarbeit für die Arbeit in der Palliativversorgung

2

 

 

 

2.1.

International and global development in palliative care

 

6

HA

e

2.1.1

Internationale fachliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit zu spezifischen Themen des Palliative Care

4

 

 

 

2.2

Angewandte Forschung in der Palliativversorgung

 

6

HA

d/e

2.2.1

Vertiefung Qualitativer Forschungsmethoden

2

 

 

 

2.2.2

Anwendung von Qualitativer Forschung in der Palliativversorgung

2

 

 

 

2.3

Gesundheitliche Versorgungsplanung - Advance Care Planning

 

 

OSCE

d

2.3.1

Einführung ins Advance Care Planning

2

 

 

 

2.3.2

Nationale und internationale Umsetzungsformen des Advance Care Planning beurteilen

1

 

 

 

2.3.3

Simulations- und Skillslab-Training

1

 

 

 

2.4

Praxiseinsatz

 

6

PB

d

2.4.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

4

 

 

 

2.5

Teamarbeit in palliativen und hospizlichen Versorgungsstrukturen

 

6

R

d

2.5.1

Teamstrukturen und Formen der Teamarbeit in der Palliativversorgung

2

 

 

 

2.5.2

Im Team den Bedürfnissen von Patienten und Angehörigen in komplexen palliativen Situationen begegnen

2

 

 

 

3.1

Berufspolitisches Strategien kennen und Belastungen begegnen

 

6

MP

d

3.1.1

Berufspolitische Strukturen zu Palliative Care

2

 

 

 

3.1.2

Methoden der Selbstsorge und Resilienzstrategien

1

 

 

 

3.1.3

Simulations- und Skillslab-Training

1

 

 

 

3.2

Masterthesis mit Kolloquium

 

24

MT

d/e

3.2.1

Masterthesis mit Kolloquium

4

 

 

 

 

Summe

48

90

 

 

Fußnoten

1

SWS: Semesterwochenstunden.

2

ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System.

3

PL: Prüfungsleistung in den Formen: HA = Hausarbeit, PB = Praxisbericht, KL = Klausur, MP = mündliche Prüfung, OSCE = Objective Structured Clinical Examination, MT = Masterthesis mit abschließendem Kolloquium, R = schriftlich ausgearbeitetes Referat.

4

d/e: Hinweis auf die im Modul überwiegend angewandte Sprache (d: deutsch, e: englisch). Die Prüfung findet mit Ausnahme der Masterthesis in der überwiegenden Sprache statt. Besteht eine Auswahlmöglichkeit, wird die Prüfungssprache durch die prüfende Person zu Beginn der Lehrveranstaltungen festgelegt. Die Sprache der Masterthesis wird von der prüfenden Person in Abhängigkeit von dem gewählten Thema festgelegt.


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