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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Master of Business Administration (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:14.03.2012 Inkrafttreten01.03.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2014 bis 31.08.2018Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 18.03.2014 (Brem.ABl. S. 261)
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 83

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juris-Abkürzung: IntMBAMAfPO BR 2012
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:IntMBAMAfPO BR 2012
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für
den Studiengang International Master of Business Administration (Fachspezifischer Teil)
Vom 26. Januar 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2014 bis 31.08.2018

aufgeh. durch § 6 Absatz 2 der Ordnung vom 26. Juli 2018 (Brem.ABl. S. 1131)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 18.03.2014 (Brem.ABl. S. 261)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 1. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Master of Business Administration in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 469) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 307) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.

(3) Der Studiengang wird im Rahmen eines gemeinsamen Programms mit Doppelgraduierung innerhalb der International Business School Alliance (IBSA) angeboten. Studierende, die einen Doppelabschluss anstreben, verbringen entsprechend der zwischen den Partnern der IBSA getroffenen Vereinbarungen nur das erste Studiensemester (Core Subjects) an der aufnehmenden Hochschule. Im zweiten Semester werden von allen Partnerhochschulen verschiedene Schwerpunkte angeboten. Die an der Hochschule Bremen zu absolvierenden Prüfungsleistungen ergeben sich aus Anlage 1.

§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die im Studiengang vorgesehene Form der Prüfungsleistung als Portfolio ist eine Sammlung von mehreren in einem vorab bestimmten Umfang bearbeiteten Aufgaben, die zusammenfassend bewertet wird.

§ 3
Masterthesis

(1) Die Masterthesis ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen und in mindestens drei gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 15 Wochen. Der Bearbeitungsumfang beträgt 30 Leistungspunkte.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung wird zu 2/3 aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 1/3 aus der Note der Masterthesis gebildet, wobei die Note der Masterthesis zu 4/5 aus der Note der schriftlichen Arbeit und zu 1/5 aus der Note des Kolloquiums besteht.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Business Administration (MBA)“.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft.

(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Sommersemester 2012 das Studium in Bremen begonnen haben.

(3) Für Studierende, welche das Studium an der Hochschule Bremen zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden.

(4) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Master of Business Administration (Fachspezifischer Teil) vom 26. Juni 2007 (Brem.ABl. S. 971) außer Kraft.

Bremen, den 1. März 2012
Die Rektorin der
Hochschule Bremen

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Masterprüfung

 SWS1Credits2Prüfungsleistung
Modul 1.1  6 Portfolio
1.1.1 Management in the Global Environment/Global Strategic Analysis4   
      
Modul 1.2  6 Portfolio
1.1.2 International Business Law4   
      
Modul 1.3  6 Portfolio
1.1.3 Human Resource Management in a Global Environment4   
      
Modul 1.4  6 Portfolio
1.1.4 Global Marketing Strategies4   
      
Modul 1.5  6 Portfolio
1.1.5 International Finance4   
      
Modul 2.1  6 Portfolio
2.1.1 Project Management4   
      
Modul 2.2  6 Portfolio
2.2.1 Logistics Networks4   
      
Modul 2.3  6 Portfolio
2.3.1 International Transport4   
      
Modul 2.4  6 Portfolio
2.4.1 International Sourcing and Procurement Logistics4   
      
Modul 2.5  6 Portfolio
2.5.1 International Maritime Transport4   
      
Modul 2.6 (optional)  -6 Portfolio
2.6.1 International Leadership-4   
      
Modul 3.1 Masterthesis  6  
Masterthesis4   
      
Modul 3.2 Masterthesis  6  
Modul 3.3 Masterthesis  6  
Modul 3.4 Masterthesis  6  
Modul 3.5 Masterthesis  6  
      
Summe4490 

1 Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.
2 Leistungspunkte nach ECTS


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