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Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 21. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 469) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 29. April 2008 (Brem.ABl. S. 307) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester und die Prüfungen einschließlich der Masterthesis und des Kolloquiums.
(2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die zu erbringenden Leistungspunkte ergeben sich aus Anlage 1. Das Studium ist so zu gestalten, dass es spätestens mit Ablauf des dritten Semesters abgeschlossen werden kann.
(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.
(1) Die im Rahmen der Module zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt Anlage 1.
(2) Die Prüfungsleistungen werden neben den im AT-MPO genannten in folgenden weiteren Formen erbracht:
Präsentation: Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien unterstützte mündliche Darbietung, in der spezifische Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und zusammengefasst und komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden,
Portfolio (bis zu zwei semesterbegleitende Prüfungsleistungen als entsprechend verkürztes Referat oder entsprechend verkürzte Hausarbeit in Kombination mit einer abschließenden kurzen Klausur mit einer Bearbeitungsdauer von höchstens 60 Minuten). Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile bei der Bewertung des Portfolios wird durch die Prüfende oder den Prüfenden festgelegt.
Lernportfolio: Ein Lernportfolio ist eine von der oder dem Studierenden nach zuvor festgelegten Kriterien ausgewählte schriftliche Darstellung von eigenen Arbeiten, mit denen sie oder er den eigenen Lernfortschritt und Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachweist. Die Auswahl der Arbeiten, deren Bezug zum eigenen Lernfortschritt und ihr Aussagegehalt für das Erreichen der Qualifikationsziele müssen begründet werden. Im Lernportfolio sollen die Studierenden nachweisen, dass sie für ihren Lernprozess Verantwortung übernommen haben und die in der Modulbeschreibung dokumentierten Qualifikationsziele erreicht haben. Als Bestandteile des Lernportfolios kommen je nach Modulbeschreibung, insbesondere Konzeptpapiere, Arbeiten mit Anwendungsbezug, Internetseiten, Weblogs, reflektierte Literaturrecherchen mit Bibliographie-Ergebnissen, Analysen mit Methodendarstellungen in Frage. Das Lernportfolio umfasst in der Regel mindestens 20 Seiten.
(3) Für alle Prüfungsleistungen außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate können die Studierenden Themen vorschlagen. Hausarbeiten und Referate können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit); mündliche Prüfungen können in Gruppen durchgeführt werden.
(1) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis kann nur stattgegeben werden, wenn mindestens 70% der bis zum Ende des vorletzten Semesters der Regelstudienzeit zu erwerbenden Leistungspunkte erreicht wurden.
(2) Die Bearbeitungsdauer der Masterthesis beträgt 12 Wochen.
(3) Das Thema der Masterthesis kann nur einmal innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2011 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Sommersemester 2011 oder später ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Masterprüfungsordnung für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) vom 17. Juni 2008 (Brem.ABl. 2010 S. 368) außer Kraft; die Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben unberührt.
(2) Studierende, die das Studium an der Hochschule Bremen vor dem Sommersemester 2011 aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2012. Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Masterprüfung noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden.
Bremen, den 21. März 2012
Die Rektorin der Hochschule Bremen
Prüfungsleistungen der Masterprüfung
Modulbezeichnungen | SWS1 | Credits2 | Prüfungsleistung3 |
Modul 1.1 Advanced Micro Economics | 4 | 6 | KL oder PF |
Modul 1.2 Advanced Business Administration | 4 | 6 | R oder HA |
Modul 1.3 Economic Research Methods | 4 | 6 | KL oder LP |
Modul 1.4 National and International Aspects of Public Finance | 4 | 6 | KL |
Modul 1.5 Advanced Macro Economics | 4 | 6 | HA oder PF |
Modul 2.1 Economics of Strategy | 4 | 6 | R oder HA |
Modul 2.2 Wahlpflichtmodul | 4 | 6 | |
1. International Human Resource Management and Organisational Behaviour | KL oder HA | ||
oder | |||
2. Global Marketing | KL oder HA | ||
Modul 2.3 Quantitative Research Methods of Managerial Economics | 4 | 6 | KL oder PF |
Modul 2.4 International Finance | 4 | 6 | KL |
Modul 2.5 Project in Industrial Organisation | 4 | 6 | PF oder R |
Modul 3.1 Economic Research Forum | 4 | 6 | PF |
Modul 3.2. Wahlpflichtmodul | 4 | 6 | |
1. Diversity & Intercultural Competences | R oder PR | ||
oder | |||
2. Business Ethics | HA | ||
Modul 3.3 - Modul 3.5 Masterthesis | 18 | MT | |
Masterthesis-Seminar | 4 | ||
Summe | 52 | 90 |
1 Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.
2 Leistungspunkte nach ECTS (1 Credit entspricht 30 h Lernaufwand).
3 Form der Prüfungsleistung: KL = Klausur, MP = Mündliche Prüfung, Kolloquium, R = schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA = Hausarbeit, PR = Präsentation, PF = Portfolio, LP = Lernportfolio, MT = Masterthesis und Kolloquium.