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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Toursim Management (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:05.07.2021 Inkrafttreten01.10.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 612
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Toursim Management (Fachspezifischer Teil) vom 27. April 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 612)"

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juris-Abkürzung: ITMMAfPO BR 2021
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ITMMAfPO BR 2021
Ausfertigungsdatum:27.04.2021
Gültig ab:01.10.2021
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 612
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Toursim Management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 27. April 2021
Zum 26.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. Juni 2021 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216), den vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Tourism Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 27. Oktober 2020 (Brem.ABl. S. 1083) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

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§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte, im Falle des praktischen Studiensemesters nach § 2 120 Leistungspunkte.

(3) Das Programm kann nach Maßgabe der Ordnung der Hochschule Bremen über das Teilzeitstudium in Teilzeit studiert werden.

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§ 2
Praktisches Studiensemester

Ein praktisches Studiensemester kann im Anschluss an die theoretischen Studiensemester in der Regel im vierten Semester absolviert werden und dauert mindestens 20 Wochen. Soweit ein praktisches Studiensemester durchgeführt wird, ist dieses integraler Bestandteil des Studiums. Das praktische Studiensemester hat den Umfang von 30 Leistungspunkten.

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§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Modulprüfungen der Module 1 bis 10 werden in Form des Portfolios, der Klausur (Written Exam), der Präsentation (Presentation) und eines schriftlich ausgearbeiteten Referats (Written Presentation) durchgeführt. Die Prüfungsleistung zum praktischen Studiensemester wird in Form eines Berichts erbracht. Der Bericht wird bewertet mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

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§ 4
Masterthesis

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 22 Wochen. Der Bearbeitungsumfang beträgt 30 Leistungspunkte.

(3) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis (Master Thesis) kann unbeschadet der weiteren Voraussetzungen nur stattgegeben werden, wenn mindestens 80 Prozent der bis zum Ende des vorletzten Semesters der Regelstudienzeit zu erbringenden Leistungspunkte erworben wurden.

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§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 70 % aus dem Durchschnitt der Noten der Module 1 bis 10 nach Anlage 1, zu 20 % aus der Note der Masterthesis (Master Thesis) und zu 10 % aus der Note des Kolloquiums (Oral Defense).

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§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Business Administration“ („MBA“).

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§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Ordnung das Studium an der Hochschule Bremen begonnen haben.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Tourism Management (Fachspezifischer Teil) vom 11. November 2014 (Brem.ABl. S. 1546) außer Kraft. Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt.

(3) Studierende, welche das Studium an der Hochschule Bremen vor dem 1. Oktober 2021 aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach dieser Prüfungsordnung ab. Studierende, die bisher nur eine der beiden Prüfungen der Module 1 oder 2 erfolgreich abgelegt haben, erhalten bis zum 30. September 2022 die Möglichkeit, die jeweils noch fehlende Prüfung zu absolvieren. Danach müssen die Modulprüfungen nach dieser Prüfungsordnung abgelegt werden.

Genehmigt, Bremen, den 11. Juni 2021

Die Rektorin der Hochschule Bremen

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Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen der Masterprüfung

 

SWS1

Cre-
dits2

Prüfungsleistung

Modul 1. Introduction
The Phenomenon of Tourism and its Systems and Tourism Economics and Industries

4

6

Portfolio

Modul 2. Intercultural Management
Culture and Cross-cultural Management and Communication

4

6

Portfolio

Modul 3. International Financial Management
Global Finance and International Accounting

4

6

Written Exam
(2 hours)

Modul 4. Corporate Social Responsibility
Business Ethics / Sustainable Development, Human Resources and Diversity Management

4

6

Portfolio

Modul 5. Tourism Marketing
Specifics of Tourism Marketing and Marketing Operations

4

6

Portfolio

Modul 6. International legal and tax Framework
Intern. Business Law and Taxation Systems

4

6

Written Exam
(2 hours)

Modul 7. Strategic Planning
Marketing Research, Development and Implementation of Strategy

4

6

Portfolio

Modul 8. International Project Management
Project Management Concepts and Tourism Demand

4

6

Portfolio

Modul 9. Applied Project Management
Tourism Case study / Field Research

4

6

Portfolio

Modul 10. Electives3

4

6

 

Modul 11. Master Thesis incl. Master Seminar
Master Thesis incl. Master Seminar

4

30

Master Thesis
and Oral Defense

Summe

44

90

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Entrepreneurship and Business Development in Tourism, International Politics and Relations in Tourism, Leadership Challenges, Applications of Business Strategies in E-Tourism and Tour Operation sowie andere Module aus dem Angebot der MBA- oder Masterstudiengänge des Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung der Hochschule Bremen

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