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Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. Juni 2021 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216), den vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Tourism Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 27. Oktober 2020 (Brem.ABl. S. 1083) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.
(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte, im Falle des praktischen Studiensemesters nach § 2 120 Leistungspunkte.
(3) Das Programm kann nach Maßgabe der Ordnung der Hochschule Bremen über das Teilzeitstudium in Teilzeit studiert werden.
Ein praktisches Studiensemester kann im Anschluss an die theoretischen Studiensemester in der Regel im vierten Semester absolviert werden und dauert mindestens 20 Wochen. Soweit ein praktisches Studiensemester durchgeführt wird, ist dieses integraler Bestandteil des Studiums. Das praktische Studiensemester hat den Umfang von 30 Leistungspunkten.
(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.
(2) Modulprüfungen der Module 1 bis 10 werden in Form des Portfolios, der Klausur (Written Exam), der Präsentation (Presentation) und eines schriftlich ausgearbeiteten Referats (Written Presentation) durchgeführt. Die Prüfungsleistung zum praktischen Studiensemester wird in Form eines Berichts erbracht. Der Bericht wird bewertet mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.
(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 22 Wochen. Der Bearbeitungsumfang beträgt 30 Leistungspunkte.
(3) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis (Master Thesis) kann unbeschadet der weiteren Voraussetzungen nur stattgegeben werden, wenn mindestens 80 Prozent der bis zum Ende des vorletzten Semesters der Regelstudienzeit zu erbringenden Leistungspunkte erworben wurden.
Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 70 % aus dem Durchschnitt der Noten der Module 1 bis 10 nach Anlage 1, zu 20 % aus der Note der Masterthesis (Master Thesis) und zu 10 % aus der Note des Kolloquiums (Oral Defense).
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Ordnung das Studium an der Hochschule Bremen begonnen haben.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Tourism Management (Fachspezifischer Teil) vom 11. November 2014 (Brem.ABl. S. 1546) außer Kraft. Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt.
(3) Studierende, welche das Studium an der Hochschule Bremen vor dem 1. Oktober 2021 aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach dieser Prüfungsordnung ab. Studierende, die bisher nur eine der beiden Prüfungen der Module 1 oder 2 erfolgreich abgelegt haben, erhalten bis zum 30. September 2022 die Möglichkeit, die jeweils noch fehlende Prüfung zu absolvieren. Danach müssen die Modulprüfungen nach dieser Prüfungsordnung abgelegt werden.
Genehmigt, Bremen, den 11. Juni 2021
Die Rektorin der Hochschule Bremen
Anlage 1: Prüfungsleistungen der Masterprüfung
| SWS1 | Cre- | Prüfungsleistung |
Modul 1. Introduction | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 2. Intercultural Management | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 3. International Financial Management | 4 | 6 | Written Exam |
Modul 4. Corporate Social Responsibility | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 5. Tourism Marketing | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 6. International legal and tax Framework | 4 | 6 | Written Exam |
Modul 7. Strategic Planning | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 8. International Project Management | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 9. Applied Project Management | 4 | 6 | Portfolio |
Modul 10. Electives3 | 4 | 6 |
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Modul 11. Master Thesis incl. Master Seminar | 4 | 30 | Master Thesis |
Summe | 44 | 90 |
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Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.
Leistungspunkte nach ECTS.
Entrepreneurship and Business Development in Tourism, International Politics and Relations in Tourism, Leadership Challenges, Applications of Business Strategies in E-Tourism and Tour Operation sowie andere Module aus dem Angebot der MBA- oder Masterstudiengänge des Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung der Hochschule Bremen