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  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Master in European Studies (Fachspezifischer Teil) vom 15. Februar 2019

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Master in European Studies (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:18.03.2019 Inkrafttreten01.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 183
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Master in European Studies (Fachspezifischer Teil) vom 15. Februar 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 183)"

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juris-Abkürzung: EurStudMAfPO BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:EurStudMAfPO BR 2019
Ausfertigungsdatum:15.02.2019
Gültig ab:01.09.2018
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 183
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Studiengang Master in European Studies (Fachspezifischer Teil)
Vom 15. Februar 2019
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 27. Februar 2019 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), den vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 14. Oktober 2013 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 4/2013) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Master in European Studies in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 20. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 19. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 539) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 60 Leistungspunkte (2 Semester theoretisches Studium).

(3) Mit Genehmigung des Prüfungsausschusses und nach befürwortender Stellungnahme durch die Studiengangsleitung kann nach Anlage 1 ein auf Wirtschaft, Recht oder Politik in Europa bezogenes zur Erreichung der Kompetenzziele beitragendes Praktikum absolviert werden. Das Praktikum dauert 22 Wochen bis maximal 6 Monate und ist integraler Bestandteil des Studiums im Master in European Studies. Das Praktikum ist mit einem wissenschaftlichen Bericht und einem Kolloquium abzuschließen. Es hat einen Umfang von 30 Leistungspunkten.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die Studierenden können für Referate Themen vorschlagen. Referate können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(3) Anzahl, Art und Umfang der in den Modulen nachzuweisenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

§ 3
Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 13 Wochen.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich 20 % aus der Note der Masterthesis, zu 10 % aus der Note des Kolloquiums zur Masterthesis und zu 70 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module nach Anlage 1.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Arts“ („M.A.“).

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2018 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Master in European Studies (Fachspezifischer Teil) vom 14. Mai 2013 (Brem.ABl. S. 562) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2018 aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach Anlage 1 der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Master in European Studies (Fachspezifischer Teil) vom 14. Mai 2013 (Brem.ABl. S. 562) ab. Auf Antrag können sie die Masterprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2020. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Genehmigt, Bremen, den 27. Februar 2019

Die Rektorin der Hochschule Bremen

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen der Masterprüfung

Modulbezeichnungen

SWS1

Credits 2

Prüfungs-3 /
Studienleistung
4

Modul 1.1 Institutions, Policy-Making and Regions in the EU

 

6

 

1.1.1 Institutions, Policy-Making and Regions in the EU

2

 

R

1.1.2 Theories of Integration and Multi-level governance

1

 

KL und PR

1.1.3 Current Challenges of EU Integration

1

 

PA

Modul 1.2 EU Business Law

 

6

 

1.2.1 EU Business Law I

3

 

KL, R oder HA

1.2.2 Wahlpflichtunit EU Business Law II - Seminar5

1

 

 

Modul 1.3 European Economic Integration

 

6

 

1.3.1 European Economic Integration I

2

 

KL oder R

1.3.2 Wahlpflichtunit European Economic Integration II

2

 

 

Modul 1.4 Management of Funds

 

6

 

1.4.1 Regional Economics and Structural Funds in the EU

1 1/3

 

KL oder R

1.4.2 Wahlpflichtunit Management of Funds

2 2/3

 

 

Modul 1.5 Wahlpflichtunits European Public and Private Management I

 

6

 

1.5.1 Wahlpflichtunit 1

1

 

 

1.5.2 Wahlpflichtunit 2

1

 

 

1.5.3 Wahlpflichtunit 3

1

 

 

1.5.4 Wahlpflichtunit 4

1

 

 

 

 

 

 

Modul 2.1 The EU as a Global Player

 

6

 

2.1.1 The EU as a Global Player: External Relations, Trade and Development Policy

3

 

KL oder R

2.1.2 Wahlpflichtunit EU - External Relations

1

 

 

Modul 2.2 Wahlpflichtunits European Public and Private Management II

 

6

 

2.2.1 Wahlpflichtunit 1

1

 

 

2.2.2 Wahlpflichtunit 2

1

 

 

2.2.3 Wahlpflichtunit 3

1

 

 

2.2.4 Wahlpflichtunit 4

1

 

 

Modul 2.3 Masterthesis

 

18

Masterthesis und Kolloquium

2.3.1 Master Seminar

4

 

 

 

 

 

 

Modul 3.1 Betreutes praktisches Studiensemester (optional)

(2)

(30)

(SL)

 

 

 

 

Summe

32 (34)

60 (90)

 

Liste der Wahlpflichtunits

 

 

 

Modul 1.2 (1 SWS)

 

 

 

1.2.3 Intellectual Property Law

1

 

KL oder R

1.2.4 Non Discrimination in EU Labour Law

1

 

KL oder R

1.2.5 European Environmental Law

1

 

KL, R oder HA

Modul 1.3 (1 SWS)

 

 

 

1.3.3 Competition Policy in the EU

1

 

KL, R oder HA

1.3.4 Creating a Dynamic and Competitive European Economy

1

 

KL, R oder PR

1.3.5 Transition Economies

1

 

KL oder R

1.3.6 Current Economic Affairs of the EU

1

 

KL oder R

Modul 1.4 (2 2/3 SWS)

 

 

 

1.4.3 Applying for Funds in the EU

2 2/3

 

PA, KL oder R

1.4.4 EU Funding Programmes for Non-EU Countries

1

 

KL, HA oder R

1.4.5 Europe Week Project

1 2/3

 

PA

Modul 1.5 (4 SWS)

 

 

 

1.5.5 Intensive Seminar in Brussels

1

 

HA

1.5.6 Cultural Implications of Business and International Teambuilding

2

 

R

1.5.7 Germany as a Business Location in the EU: History, Politics, Culture and Economy

1

 

PR oder HA

1.5.8 EU Communication in Practice

1

 

KL oder R

1.5.9 International Project Management

1

 

PA

1.5.10 German Language Course (other EU language for German proficients)

1

 

KL oder R

 

 

 

 

Modul 2.1 (1 SWS)

 

 

 

2.1.3 EU - US Relations

1

 

KL oder R

2.1.4 EU - Asia Relations

1

 

KL

Modul 2.2 (4 SWS)

 

 

 

2.2.5 Expanding your Business across Borders

2

 

KL oder R

2.2.6 Marketing in the EU

2

 

KL oder R

2.2.7 Strategic Management in the EU

1

 

KL, MP oder R

2.2.8 Human Resource Management

1

 

KL oder R

2.2.9 Starting your Own Business

1

 

KL oder R

2.2.10 Career Planning

1

 

PR oder HA

 

 

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium

2

Leistungspunkte nach ECTS

3

Formen der Prüfungsleistung (Definitionen in § 7 AT-MPO : KL - Klausur, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, PR - Präsentation, PA - Projektarbeit, MP - mündliche Prüfung.)

4

SL - Studienleistung: Eine Studienleistung wird ausschließlich in Form des Praktikumsberichts mit anschließendem Kolloquium erbracht.

5

In den Modulen, in denen Wahlpflichtveranstaltungen (Units) vorgesehen sind, müssen diese so belegt werden, dass jeweils 4 SWS erreicht werden.


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