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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Sustainable Business & Entrepreneurship (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:20.07.2022 Inkrafttreten01.04.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 539
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Sustainable Business & Entrepreneurship (Fachspezifischer Teil) vom 22. Juni 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 539)"

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juris-Abkürzung: BusEntMastPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BusEntMastPO BR
Ausfertigungsdatum:22.06.2022
Gültig ab:01.04.2023
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 539
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Studiengang Sustainable Business & Entrepreneurship (Fachspezifischer Teil)
Vom 22. Juni 2022
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 14. Juli 2022 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Sustainable Business & Entrepreneurship (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 3. Mai 2022 (Brem.ABl. S. 249) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die zu erbringenden Leistungspunkte ergeben sich aus der Anlage. Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.

§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Die im Rahmen der Module zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt die Anlage.

(2) Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen erbracht.

(3) Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden.

§ 3
Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß der Anlage, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis kann nur stattgegeben werden, wenn mindestens 70 % der bis zum Ende des vorletzten Semesters der Regelstudienzeit zu erwerbenden Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) Die Masterthesis ist in mindestens drei ausgedruckten und gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form in einer Word- oder pdf-Version einzureichen.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt 12 Wochen.

(5) Das Thema der Masterthesis kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Note der Masterthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 75 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module gemäß der Anlage.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Arts“ („M. A.“).

§ 6
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Ordnung das Studium aufnehmen.

Anlage

Anlage: Prüfungsleistungen der Masterprüfung

 

SWS

Credits

Prüfungsleistung

Modul 1.1 Entrepreneurial Mindset and Communication Skills (mit Innovation & Entrepreneurship Labor)

4

6

PF, PA oder MP

Modul 1.2 Data Science und Methoden der Forschung

4

6

PF, KL oder HA

Modul 1.3 Business Ethics and Economics of Sustainability

4

6

PF, KL oder MP

Modul 1.4 Diversity und nachhaltiges Human Resource Management

4

6

KL, R oder PF

Modul 1.5 Aspekte der Nachhaltigkeit

4

6

HA, R, KL oder PF

Modul 2.1 Entwicklung nachhaltigkeitsorientierter Geschäftsmodelle (mit Innovation & Entrepreneurship Labor)

4

6

PA, PF oder MP

Modul 2.2 Sustainable Finance

4

6

PF, PR oder KL

Modul 2.3 Entrepreneurship and Sustainable Development in a Global Context

4

6

PA, PF oder R

Modul 2.4 Corporate Compliance: Wirtschaftsrecht und Selbstverpflichtung

4

6

MP, KL oder PF

Modul 2.5 Perspektiven des Nachhaltigkeitsmanagements

4

6

HA, R, KL oder PF

Modul 3.1 Innovating and Transforming Business (mit Innovation & Entrepreneurship Labor)

4

6

PA, PF oder R

Modul 3.2 ESG Accounting and Taxation

 

6

 

3.2.1 ESG Accounting

2

 

PF, R oder MP

3.2.2. ESG Taxation

2

 

MP, PF oder KL

Modul 3.3 Masterthesis (mit Masterthesis Seminar)

4

18

Masterthesis

 

 

 

Kolloquium

Summe

52

90

 

 

Abkürzungen:

HA:

Hausarbeit

PR:

Präsentation

KL:

Klausur

MP:

mündliche Prüfung

PF:

Portfolio

PA:

Projektarbeit

R:

Referat

 


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