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Medienstaatsvertrag (MStV) vom 15. April 2020

Amtliche Abkürzung:MStV
Ausfertigungsdatum:15.04.2020
Gültig ab:07.11.2020
Dokumenttyp: Staatsvertrag
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 974, 981
Gliederungs-Nr:-
Medienstaatsvertrag (MStV)
Vom 15. April 2020*) **)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert, §§ 99a bis 99e, 111a und 121a neu eingefügt, § 21 aufgehoben durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 15. Dezember 2021 (Gesetz vom 29. März 2022; BremGBl. S. 205, 206)1)

2.

mehrfach geändert, § 28 neu gefasst, § 32a eingefügt durch Staatsvertrag vom 20. Oktober 2022 (Gesetz vom 28.02.2023; Brem.GBl. S. 119, 120)2)

3.

Inhaltsübersicht, §§ 30 und 32 geändert, §§ 31a bis 31e eingefügt durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 15. Mai 2023 (Gesetz vom 21.11.2023; Brem.GBl. S. 557, 558)3)

4.

Inhaltsübersicht und §§ 1, 18, 24, 59, 98, 99, 109, 111 und 115 geändert durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 27.02./07.03.2024 (Gesetz vom 19. Juni 2024; Brem.GBl. S. 538, ber. S. 561, 563)5

Fußnoten

*)
Verkündet als Artikel 1 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 15. April 2020 (Brem.GBl. S. 974, 981)
**)
Gemäß Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 35) ist der Staatsvertrag mit Wirkung vom 7. November 2020 in Kraft getreten
1)

[Gemäß Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 397) ist der Staatsvertrag am 30. Juni 2022 in Kraft getreten.]

2)

[Gemäß Bekanntmachung vom 12. Juli 2023 (Brem.GBl. S. 487) ist der Staatsvertrag am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.]

3)

[Gemäß Bekanntmachung vom 9. Januar 2024 (Brem.GBl. S. 7) ist der Staatsvertrag am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.]

5

Artikel 3 Absatz 2 des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages vom 27.02./07.03.2024:
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2024 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

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