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Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Veröffentlichungsdatum:26.02.2025 Inkrafttreten27.02.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 281
Bezug (Rechtsnorm)BremROG § 2, BremROG § 6, ROG § 1, ROG § 2, ROG § 7, ROG § 8, ROG § 9, ROG § 13, RaumOG § 9
Zitiervorschlag: "Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten (Brem.ABl. 2025, S. 281)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:26.02.2025
Fassung vom:26.02.2025
Gültig ab:27.02.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 2 BremROG, § 6 BremROG, § 1 ROG, § 2 ROG, § 7 ROG, § 8 ROG, § 9 ROG, § 13 ROG, § 9 RaumOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 281
Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans
der Freien Hansestadt Bremen
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Die Freie Hansestadt Bremen unterrichtet hiermit die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über ihre allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB).

Diese Unterrichtung erfolgt gemäß § 9 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 des Bremischen Raumordnungsgesetzes (BremROG) vom 29. Dezember 2023.

I. Planungsanlass

Der Senat hat am 16. November 2021 beschlossen, dass die Landesplanungsbehörde im Land Bremen ein Landesraumordnungsgesetz erarbeitet und darauf aufbauend einen Landesraumordnungsplan für das Land Bremen aufstellt. Aufgabe der Landesplanungsbehörde ist die überörtliche räumliche Gesamtplanung der Freien Hansestadt Bremen. Dazu gehört das Erarbeiten eines Landesraumordnungsplans für das Land Bremen, welcher durch eine zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Planung den Raum zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern hat (s. § 1 Absatz 1 ROG). Mit der Neuaufstellung eines landesweiten Raumordnungsplans kommt die Freie Hansestadt Bremen der Planungspflicht gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ROG nach. Zudem wird mit der Umsetzung der Landesraumplanung der Verpflichtung aus dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen vom 5. Mai 2009 zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung nachgekommen. Der Landesraumordnungsplan wird in der Freien Hansestadt Bremen als Rechtsverordnung beschlossen und verkündet.

II. Aufbau und Inhalte des LROP FHB

Der beabsichtigte LROP FHB besteht aus:

-
einer beschreibenden Darstellung (textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
-
einer zeichnerischen Darstellung (räumlich konkrete Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
-
einer Begründung
-
einer zusammenfassenden Erklärung zu der Berücksichtigung der Umweltbelange und der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren
-
einem Umweltbericht
-
einer Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen

Der LROP FHB orientiert sich an den Grundsätzen der Raumordnung nach § 2 ROG, die durch Festlegungen im LROP FHB konkretisiert werden. Gemäß § 13 ROG werden Festlegungen zu der Raumstruktur enthalten sein, insbesondere

-
zu der anzustrebenden Siedlungsstruktur,
-
zu der anzustrebenden Freiraumstruktur sowie
-
zu den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur.

Für die Erarbeitung des LROP FHB sind gemäß § 2 BremROG zudem die folgenden Leitvorstellungen handlungsleitend:

1.
Die dauerhafte Stärkung des Zusammenhalts der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven im Zwei-Städte-Staat Bremen.
2.
Der Anspruch auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Landesgebiet.
3.
Die nachhaltige Stärkung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung in den Verflechtungsbereichen der Oberzentren Bremen und Bremerhaven mit Niedersachsen durch eine grenzübergreifende regionale Zusammenarbeit.

Die Raumordnung erfüllt als fachübergreifende Planung durch Einbeziehung aller raumrelevanten Planungen und fachlichen Raumnutzungsinteressen eine steuernde und koordinierende Funktion. Zu den zu berücksichtigenden Querschnittsthemen zählen u.a. Klimaschutz und Klimaanpassung, gesamträumliche Entwicklung und überregionale Zusammenarbeit, Digitalisierung, Globalisierung, Demografischer Wandel und Migration.

Da es sich um eine Neuaufstellung des LROP FHB handelt, wird grundsätzlich das gesamte Spektrum raumrelevanter Themen in den Planaufstellungsprozess einbezogen. Gleichzeitig ist aufgrund der Neueinführung dieses Planungsinstruments in einer ersten Stufe eine Auswahl von Themen und Regelungen angezeigt. Die Ermittlung inhaltlicher Schwerpunkte ist Gegenstand des Planungsprozesses.

Im Rahmen der Aufstellung des LROP-FHB soll geprüft werden, ob und in welcher Art Festlegungen eingeführt werden:

Bezogen auf die anzustrebende Siedlungsstruktur:

-
Festlegungen zur grenzübergreifenden Raumentwicklung in den Verflechtungsbereichen der Städte Bremen und Bremerhaven und der Metropolregion Nordwest
-
Festlegungen zu den zentralen Orten, zentralörtlichen Funktionen und Daseinsvorsorge
-
Festlegungen zu Siedlungsentwicklungen mit Blick auf die raumbedeutsamen Funktionen und Nutzungen im Bereich
-
Arbeiten,
-
Wohnen,
-
Erholung,
-
Versorgung einschließlich Einzelhandel,
-
Industrie und Gewerbe einschließlich hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen
-
Festlegungen bezogen auf Flächeninanspruchnahme

Bezogen auf die anzustrebenden Freiraumstruktur soll geprüft werden, ob und in welcher Art Festlegungen zu folgenden Themen eingeführt werden:

-
Festlegungen zu großräumig übergreifenden Freiräumen und dem Freiraumschutz:
-
Freiraumverbund,
-
Freiraumentwicklung und Bodenschutz,
-
Natur und Landschaft,
-
Natura 2000
-
Festlegungen zu Nutzungen im Freiraum wie
-
Landwirtschaft,
-
Erholung,
-
Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung,
-
Wasserversorgung,
-
Kaltluftversorgung
-
Hochwasserschutz

Bezogen auf die zu sichernden Standorte und Trassen für Infrastruktur soll geprüft werden, ob und in welcher Art Festlegungen zu folgenden Themen eingeführt werden:

-
Festlegungen zur Verkehrsinfrastruktur und zum Umschlag von Gütern:
-
Logistik und Güterverkehr,
-
Straßenverkehr (motorisierter Individualverkehr),
-
Schienenverkehr,
-
Öffentlicher Personennahverkehr,
-
Radverkehr,
-
Schiffsverkehr und Häfen,
-
Luftverkehr
-
Festlegungen zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich Energieleitungen und –anlagen:
-
Energieversorgung,
-
Erneuerbare Energien,
-
Energieinfrastruktur,
-
Abfall und Entsorgung

III. Allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf

Bei der Neuaufstellung des LROP FHB werden folgende Verfahrensschritte durchlaufen:

1.
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
2.
Erarbeitung eines Entwurfes inkl. Umweltbericht
3.
Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung und Abwägung)
4.
Beteiligung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)
5.
Beschlussfassung des Senats
6.
Abschließende Bekanntmachung und Inkrafttreten

Nach Erstellung des Entwurfes des LROP FHB inkl. Umweltbericht wird das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 6 Absatz 2-7 BremROG durchgeführt. Ergänzend zur rechtlich vorgeschriebene Beteiligung (Verfahrensschritt Nummer 3) werden informelle Elemente durchgeführt.

Gemäß der Umweltprüfung nach § 8 ROG werden die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen auf die folgenden Schutzgüter geprüft:

1.
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2.
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4.
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete wird gemäß § 7 Absatz 6 ROG berücksichtigt.

IV. Beteiligung zu den allgemeinen Planungsabsichten

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind gemäß § 9 Absatz 1 ROG aufgefordert, Aufschluss über die beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sind. Unterlagen wie z. B. Konzepte, Untersuchungen oder Fachpläne, die zweckdienlich für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials sind, sind ebenfalls zu übergeben.

Bis zum 26. Mai 2025 sollen diese Unterlagen an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung elektronisch an Beteiligungsverfahren-Raumordnung@bau.bremen.de übermittelt werden.

Die postalische Zusendung ist ebenfalls möglich:

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 71 - Raumordnung, Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung
Contrescarpe 72; 28195 Bremen

Sofern zu den allgemeinen Planungsabsichten eine Stellungnahme abgegeben wird, verweisen wir für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Datenschutzhinweise unter der Internetadresse https://bau.bremen.de/ressort/kontakt/informationen-nach-art-13-datenschutz-grundverordnung-zu-der-datenverarbeitung-im-rahmen-der-kontaktaufnahme-95203

Bremen, den 26. Februar 2025

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung


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