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Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans
der Freien Hansestadt Bremen
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Die Freie Hansestadt Bremen unterrichtet hiermit die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über ihre allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen (LROP FHB).
Diese Unterrichtung erfolgt gemäß § 9 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 des Bremischen Raumordnungsgesetzes (BremROG) vom 29. Dezember 2023.
Der Senat hat am 16. November 2021 beschlossen, dass die Landesplanungsbehörde im Land Bremen ein Landesraumordnungsgesetz erarbeitet und darauf aufbauend einen Landesraumordnungsplan für das Land Bremen aufstellt. Aufgabe der Landesplanungsbehörde ist die überörtliche räumliche Gesamtplanung der Freien Hansestadt Bremen. Dazu gehört das Erarbeiten eines Landesraumordnungsplans für das Land Bremen, welcher durch eine zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Planung den Raum zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern hat (s. § 1 Absatz 1 ROG). Mit der Neuaufstellung eines landesweiten Raumordnungsplans kommt die Freie Hansestadt Bremen der Planungspflicht gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ROG nach. Zudem wird mit der Umsetzung der Landesraumplanung der Verpflichtung aus dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen vom 5. Mai 2009 zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung nachgekommen. Der Landesraumordnungsplan wird in der Freien Hansestadt Bremen als Rechtsverordnung beschlossen und verkündet.
II. Aufbau und Inhalte des LROP FHB
Der beabsichtigte LROP FHB besteht aus:
Der LROP FHB orientiert sich an den Grundsätzen der Raumordnung nach § 2 ROG, die durch Festlegungen im LROP FHB konkretisiert werden. Gemäß § 13 ROG werden Festlegungen zu der Raumstruktur enthalten sein, insbesondere
Für die Erarbeitung des LROP FHB sind gemäß § 2 BremROG zudem die folgenden Leitvorstellungen handlungsleitend:
Die Raumordnung erfüllt als fachübergreifende Planung durch Einbeziehung aller raumrelevanten Planungen und fachlichen Raumnutzungsinteressen eine steuernde und koordinierende Funktion. Zu den zu berücksichtigenden Querschnittsthemen zählen u.a. Klimaschutz und Klimaanpassung, gesamträumliche Entwicklung und überregionale Zusammenarbeit, Digitalisierung, Globalisierung, Demografischer Wandel und Migration.
Da es sich um eine Neuaufstellung des LROP FHB handelt, wird grundsätzlich das gesamte Spektrum raumrelevanter Themen in den Planaufstellungsprozess einbezogen. Gleichzeitig ist aufgrund der Neueinführung dieses Planungsinstruments in einer ersten Stufe eine Auswahl von Themen und Regelungen angezeigt. Die Ermittlung inhaltlicher Schwerpunkte ist Gegenstand des Planungsprozesses.
Im Rahmen der Aufstellung des LROP-FHB soll geprüft werden, ob und in welcher Art Festlegungen eingeführt werden:
Bezogen auf die anzustrebende Siedlungsstruktur:
Bezogen auf die anzustrebenden Freiraumstruktur soll geprüft werden, ob und in welcher Art Festlegungen zu folgenden Themen eingeführt werden:
Bezogen auf die zu sichernden Standorte und Trassen für Infrastruktur soll geprüft werden, ob und in welcher Art Festlegungen zu folgenden Themen eingeführt werden:
III. Allgemeine Hinweise zum Verfahrensablauf
Bei der Neuaufstellung des LROP FHB werden folgende Verfahrensschritte durchlaufen:
Nach Erstellung des Entwurfes des LROP FHB inkl. Umweltbericht wird das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 6 Absatz 2-7 BremROG durchgeführt. Ergänzend zur rechtlich vorgeschriebene Beteiligung (Verfahrensschritt Nummer 3) werden informelle Elemente durchgeführt.
Gemäß der Umweltprüfung nach § 8 ROG werden die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Landesraumordnungsplans der Freien Hansestadt Bremen auf die folgenden Schutzgüter geprüft:
Die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete wird gemäß § 7 Absatz 6 ROG berücksichtigt.
IV. Beteiligung zu den allgemeinen Planungsabsichten
Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind gemäß § 9 Absatz 1 ROG aufgefordert, Aufschluss über die beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sind. Unterlagen wie z. B. Konzepte, Untersuchungen oder Fachpläne, die zweckdienlich für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials sind, sind ebenfalls zu übergeben.
Bis zum 26. Mai 2025 sollen diese Unterlagen an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung elektronisch an Beteiligungsverfahren-Raumordnung@bau.bremen.de übermittelt werden.
Die postalische Zusendung ist ebenfalls möglich:
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 71 - Raumordnung, Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung
Contrescarpe 72; 28195 Bremen
Sofern zu den allgemeinen Planungsabsichten eine Stellungnahme abgegeben wird, verweisen wir für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Datenschutzhinweise unter der Internetadresse https://bau.bremen.de/ressort/kontakt/informationen-nach-art-13-datenschutz-grundverordnung-zu-der-datenverarbeitung-im-rahmen-der-kontaktaufnahme-95203
Bremen, den 26. Februar 2025
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung