Sie sind hier:
  • Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Inhaltsübersicht

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung Vom 15. April 2019

Veröffentlichungsdatum:17.04.2019 Inkrafttreten01.05.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.05.2019 bis 31.07.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 380

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Justiz und Verfassung
Erlassdatum:15.04.2019
Fassung vom:15.04.2019
Gültig ab:01.05.2019
Gültig bis:31.07.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Grund des Außerkrafttretens
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 380
Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen
(MiStra)

Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung

Vom 15. April 2019

I.

Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) wird für das Land Bremen in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Anordnung wurde am 8. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht, BAnz AT 08.04.2019 B1.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung betreffend die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 16. November 2015 außer Kraft.

Bremen, den 15. April 2019

Der Senator für Justiz und Verfassung


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.