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Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung
Vom 21. Juni 2022
Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) wird für das Land Bremen in Kraft gesetzt.
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung betreffend die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 15. April 2019 außer Kraft.
Bremen, den 21. Juni 2022
Die Senatorin für Justiz und Verfassung