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Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung vom 21. Juni 2022

Veröffentlichungsdatum:07.07.2022 Inkrafttreten01.08.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 458
Zitiervorschlag: "Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 21. Juni 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 458)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Erlassdatum:21.06.2022
Fassung vom:21.06.2022
Gültig ab:01.08.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 458
Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung

Vom 21. Juni 2022

I.

Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) wird für das Land Bremen in Kraft gesetzt.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung betreffend die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 15. April 2019 außer Kraft.

Bremen, den 21. Juni 2022

Die Senatorin für Justiz und Verfassung


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