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Neufassung der Ausschreibungsrichtlinien
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen der Freien Hanststadt Bremen
vom 24. Januar 2007 – 33-12 / 33-11 – Nr. 5/2007
Auf dem Mediensektor hat in den letzten Jahren ein gewaltiger Wandel stattgefunden. Das Internet wird von immer mehr interessierten Lesern und Leserinnen frequentiert. Der Zugriff auf die Homepage der Freien Hansestadt Bremen unter bremen.online (www.bremen.de/stellen) – auf der in der Regel parallel zu einer Bekanntgabe im Beiblatt zum Amtsblatt oder in der Tagespresse die Stellenausschreibungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt veröffentlicht werden – steigt stetig.
Um diesem Wandel gerecht zu werden und darüber hinaus eine Kostenersparnis zu erzielen, wurde die Verpflichtung zur Ausschreibung in den Printmedien „gelockert“. Dazu wurden in Abstimmung mit den senatorischen Dienststellen die Ausschreibungsrichtlinien vom 7. Dezember 1999 (BremABl. Nr. 123 vom 16. Dezember 1999, S. 967) neu gefasst.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt die Öffnung in der Weise, dass Stellenausschreibungen künftig auf jeden Fall auf der dafür bereitstehenden Internetseite der Freien Hansestadt Bremen (FHB) unter bremen.online (www.bremen.de/stellen) veröffentlicht werden sollen.
Die Dienststellen entscheiden im Rahmen ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung, ob die Ausschreibungen außerdem in den Printmedien veröffentlicht werden sollen. Die Entscheidung über diese Frage sollte sich daran orientieren, ob davon ausgegangen werden kann, dass der qualifizierte Bewerberkreis üblicherweise über eine Internetausschreibung erreicht werden kann oder nicht.
Ausschreibungen von Abteilungsleitungen, Referatsleitungen in senatorischen Dienststellen und Amtsleitungen sollen grundsätzlich überregional in den Printmedien und im Internet ausgeschrieben werden. Das Erreichen des maßgeblichen Stellenmarktes ist dabei sicherzustellen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass aufgrund zurückliegender gesetzlicher Änderungen – insbesondere im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – auch eine redaktionelle Anpassung der Ausschreibungsrichtlinien vorgenommen wurde.
Beteiligung der Mitbestimmungsorgane
Ergänzend zum Verfahren bei der Abwicklung von Stellenausschreibungen – vergleiche Punkt D. Nr. 6 – weise ich darauf hin, dass die ausschreibende Dienststelle an dieser Stelle auch für die Beteiligung der Mitbestimmungsorgane (Personalrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung) verantwortlich ist.
1Danach sind die Ausschreibungstexte, einschließlich der Frage, wie die Ausschreibungen veröffentlicht werden sollen, den Interessenvertretungen im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 2Diese Verpflichtung ist unabhängig davon, ob die in dem ausschreibenden Bereich gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – bereits erreicht wurde.
Information der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
1Ich weise darauf hin, dass der Grundsatz, dass alle Dienstposten/Arbeitsplätze nach Maßgabe der Ausschreibungsrichtlinien im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen sind (vergl. B. 1 – Art und Umfang der Bekanntmachung), unberührt bleibt. 2Ausgenommen hiervon sind lediglich Stellen für Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie befristet zu besetzende Stellen im Hochschulbereich und Personal in den Wirtschaftsbereichen des Studentenwerks.
1Das Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen erscheint jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat und wird seit dem 1. Januar 2001 in elektronischer Form verbreitet. 2Seit der Einführung des Bremischen Informationssystems kann das Beiblatt zum Amtsblatt unter www.infosys.intra abgerufen werden. 3Ein elektronischer Abonnementdienst steht zur Verfügung. 4Für die Dienststellen, die nicht auf das InfoSys zugreifen können, wird das Beiblatt per E-Mail zur Verfügung gestellt. 5Dies gilt auch für Beschäftigte, die sich in der Beurlaubung befinden. 6In begründeten Einzelfällen erfolgt auch ein Versand per Post.
Unabhängig davon bitte ich Sie, generell sicherzustellen, dass das Beiblatt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihrer Dienststelle z.B. durch Aushang am „Schwarzen Brett“ oder per Umlauf zeitnah zugänglich gemacht wird.
Verwaltungsinterne Ausschreibungen
1Schwerbehinderte Menschen können sich grundsätzlich auf jede freie bzw. frei werdende Stelle bewerben. 2Ich weise aus gegebenem Anlass darauf hin, dass sich schwerbehinderte Menschen auch auf verwaltungsinterne Stellenausschreibungen bewerben können. 3Ich bitte Sie dabei zu beachten, dass dies insbesondere auch für schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen gilt, die keine Beschäftigten des bremischem öffentlichen Dienstes sind und sich über den allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben. 4Schwerbehinderten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
1Die Ausschreibungsrichtlinien wurden am 21. November 2006 im Senat beschlossen und am 5. Dezember 2006 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gegeben. 2Sie treten am 1. Januar 2007 in Kraft. 3Gleichzeitig treten die Ausschreibungsrichtlinien vom 7. Dezember 1999 (BremABl. Nr. 123 vom 16. Dezember 1999, S. 967) außer Kraft.
Für Rückfragen stehen Ihnen gern die nachfolgend genannten Mitarbeiterinnen des Senators für Finanzen – Referat 33 zur Verfügung:
Marion Behrens, Email: marion.behrens@finanzen.bremen.de
Tel.: (361) 55 09
Silke Döpkens, Email: silke.doepkens@finanzen.bremen.de
Tel.: (361) 5 99 88
Verbreitung im Bremischen Informationssystem (www.infosys.intra)
Ich weise abschließend darauf hin, dass dieses Rundschreiben mit den geltenden Ausschreibungsrichtlinien auch im Informationssystem (www.infosys.intra) über folgenden Pfad abgerufen werden kann:
Grundsatzinformationen – Rechtsvorschriften/Rundschreiben – Rundschreiben 2007
1Aus gegebenem Anlass wurde auch der Meldebogen „Ausschreibung einer freien und freiwerdenden Stelle“ angepasst. 2Ich bitte Sie künftig den als Anlage beigefügten Meldebogen zu verwenden. 3Sie können diesen ebenfalls im Informationssystem als Anlage zum Rundschreiben abrufen.
Anlage 1
Ausschreibungsrichtlinien
[hier nicht wiedergegeben]