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Neufassung der Bremischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB)

Veröffentlichungsdatum:30.10.2024 Inkrafttreten31.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1294
Bezug (Rechtsnorm)32015L1535, BremLBO § 85
Zitiervorschlag: "Neufassung der Bremischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB) (Brem.ABl. 2024, S. 1294)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:24.10.2024
Fassung vom:24.10.2024
Gültig ab:31.10.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:32015L1535, § 85 BremLBO
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 1294
Neufassung der Bremischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB)

Neufassung der Bremischen Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen
(BremVVTB)

Vom 24. Oktober 2024

Aufgrund des § 85 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 85 Absatz 5 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 270, 380) wird von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung die folgende Verwaltungsvorschrift wie folgt neu gefasst:

1.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gibt nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der jeweils geltenden Fassung bekannt. Hierbei sind die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) beachtet worden.
2.
Die nach Ziffer 1 in der jeweils geltenden Fassung bekannt gemachte MVV TB gilt nach § 85 Absatz 5 BremLBO als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Bremen, soweit Ziffer 4 nichts anderes bestimmt.
3.
Die MVV TB nach Ziffer 2 in der jeweils geltenden Fassung wird vom DIBt auf seiner Internetseite unter https://www.dibt.de/de/ veröffentlicht. Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung verweist auf ihrer Internetseite unter https://bau.bremen.de/ im Bereich „Bautechnik“ auf die entsprechende Fundstelle.
4.
Für das Land Bremen sind notwendige Klarstellungen und Abweichungen zur MVV TB in einem Einführungserlass mit Bezug auf diese Verwaltungsvorschrift aufgeführt. Diese Abweichungen ersetzen die jeweiligen Regelungen der MVV TB. Die Oberste Bauaufsichtsbehörde wird ermächtigt, den jeweils geltenden Einführungserlass öffentlich bekannt zu machen.
5.
Das Inkrafttreten der MVV TB nach Ziffer 2 in der jeweils geltenden Fassung wird in dem Einführungserlass nach Ziffer 4 im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.
6.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bremische Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen vom 10. September 2018 (Brem.ABl. S. 946) außer Kraft.

Bremen, den 24. Oktober 2024

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung


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