|
|
Öffentliche Bekanntgabe der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
über die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz
i.V.m. § 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz
Vom 27. Januar 2020
Auf Grundlage von § 10 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz i.V.m. § 1 Absatz 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetzwird für den Fall einer öffentlichen Zustellung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die Internetseite https://www.wirtschaft.bremen.de (unter der dann sichtbaren Rubrik „Bekanntmachungen“) allgemein bestimmt.
Die Bekanntmachung der Benachrichtigung durch eine öffentliche Zustellung erfolgt, wenn eine direkte Zustellung amtlicher Schriftstücke nicht möglich ist (z.B. wenn die Adresse des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter nicht möglich ist).
Bremen, den 27. Januar 2020
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa