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Öffentliche Bekanntgabe der Senatorin für Wissenschaft und Häfen
über die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz
i. V. m. § 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz
Vom 28. Mai 2020
Auf Grundlage von § 10 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 1 Absatz 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz wird für den Fall einer nötigen öffentlichen Zustellung der Senatorin für Wissenschaft und Häfen die Internetseite https://wissenschaft-haefen.bremen.de (unter „Bekanntmachungen“) allgemein bestimmt.
Die Bekanntmachung der Benachrichtigung durch eine öffentliche Zustellung erfolgt, wenn eine direkte Zustellung amtlicher Schriftstücke nicht möglich ist (z. B. wenn die Adresse des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter nicht möglich ist).
Bremen, den 28. Mai 2020
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen