Vor der Vermietung von Wohnraum erheben Vermieterinnen bei Mietinteressentinnen persönliche Angaben, auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss getroffen werden soll. An der Beantwortung der Fragen müssen Vermieterinnen ein berechtigtes Interesse haben beziehungsweise es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind. Auf Basis einer Interessenabwägung muss das Recht der Mietinteressentinnen auf informationelle Selbstbestimmung Beachtung finden.