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  • Ortsgesetz über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche vom 25. Juni 2019

Ortsgesetz über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche

Veröffentlichungsdatum:28.06.2019 Inkrafttreten29.06.2019
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 516
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche vom 25. Juni 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 516)"

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juris-Abkürzung: RennbErhOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:RennbErhOG BR
Ausfertigungsdatum:25.06.2019
Gültig ab:29.06.2019
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 516
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung
des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs-
und gemeinschaftlich genutzte Fläche
Vom 25. Juni 2019
Zum 20.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, durch Volksentscheid beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Ziel des Ortsgesetzes

Mit den Regelungen dieses Ortsgesetzes wird eine Förderung und Erhaltung des Rennbahngeländes, dessen Grenzen in § 2 genau bezeichnet werden, in der Stadtgemeinde Bremen bezweckt. Die Regelungen sollen zugleich die städtische Lebensqualität verbessern und die Bremer Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Einschränkungen schützen, die durch die Bebauung des Rennbahngeländes bewirkt werden kann.

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§ 2
Erhaltung und Weiterentwicklung des Rennbahngeländes

Die Fläche des Bremer Rennbahngeländes, in den eingezeichneten Grenzen des Entwurfs zum Bebauungsplan 2488 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Neue Vahr Süd, Hinter dem Rennplatz, Ludwig-Roselius-Allee und Vahrer Straße, vergleiche die Karte auf Seite 2, ist als grüne Ausgleichsfläche für die schon vorhandene, verdichtete Bebauung und Industrieansiedlung im Bremer Osten zu erhalten, weiterzuentwickeln und für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur zu nutzen.

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§ 3
Keine Schaffung von Wohnbau und Industrie

Die Nutzungen Wohnbau und Industrieansiedlung werden mittels eines Bebauungsplanes ausgeschlossen.

Link auf Abbildung

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§ 4

Das Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 25. Juni 2019

Der Senat

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