Zum 20.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Ziel des Ortsgesetzes
Mit den Regelungen dieses Ortsgesetzes wird eine Förderung und Erhaltung des Rennbahngeländes, dessen Grenzen in § 2 genau bezeichnet werden, in der Stadtgemeinde Bremen bezweckt. Die Regelungen sollen zugleich die städtische Lebensqualität verbessern und die Bremer Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Einschränkungen schützen, die durch die Bebauung des Rennbahngeländes bewirkt werden kann.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Erhaltung und Weiterentwicklung des Rennbahngeländes
Die Fläche des Bremer Rennbahngeländes, in den eingezeichneten Grenzen des Entwurfs zum Bebauungsplan 2488 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Neue Vahr Süd, Hinter dem Rennplatz, Ludwig-Roselius-Allee und Vahrer Straße, vergleiche die Karte auf Seite 2, ist als grüne Ausgleichsfläche für die schon vorhandene, verdichtete Bebauung und Industrieansiedlung im Bremer Osten zu erhalten, weiterzuentwickeln und für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur zu nutzen.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
Keine Schaffung von Wohnbau und Industrie
Die Nutzungen Wohnbau und Industrieansiedlung werden mittels eines Bebauungsplanes ausgeschlossen.
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