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aufgeh. durch Bekanntmachung vom 4. Juli 2022 (BremABl. S. 459)
Das Ortsgesetz über den Eigenbetrieb Gebäude- und TechnikManagement Bremen der Stadtgemeinde Bremen vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 554), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 18. Juni 2002 (Brem.GBl. S. 214), wird aufgehoben.
(1) Die für den Gebäude- und TechnikManagement Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, am 31. Dezember 2008 aufgrund von gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Regelungen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Art bestehenden Rechte und Pflichten gehen mit Wirkung zum 1. Januar 2009 auf die Anstalt über. Bei dem Eigenbetrieb Gebäude- und TechnikManagement Bremen der Stadtgemeinde Bremen am 31. Dezember 2008 anhängige Verwaltungsverfahren werden von der Anstalt fortgeführt.
(2) Die für die Bediensteten des Eigenbetriebes Gebäude- und TechnikManagement Bremen der Stadtgemeinde Bremen am 31. Dezember 2008 geltenden Dienstvereinbarungen finden bis zum Abschluss neuer Regelungen, längstens jedoch für ein Jahr, für diesen Personenkreis Anwendung.