Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 vom 3. Dezember 2015

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016

Veröffentlichungsdatum:21.12.2015 Inkrafttreten01.01.2016
Fundstelle Brem.GBl. 2015, S. 626
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. 2015, S. 626)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: GewStHFestBRHOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GewStHFestBRHOG BR
Ausfertigungsdatum:03.12.2015
Gültig ab:01.01.2016
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2015, 626
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer
und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016
Vom 3. Dezember 2015
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1
Steuersätze (Hebesätze)

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

Hebesatz 250 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Hebesatz 645 v. H.

2.

Gewerbesteuer

Hebesatz 460 v. H.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Bremerhaven, den 3. Dezember 2015

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.