|
|
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | Hebesatz 250 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | Hebesatz 645 v. H. |
2. | Gewerbesteuer | Hebesatz 460 v. H. |
Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2016 bis
Außer KraftEs gibt eine aktuelle Fassung zu dieser Vorschrift
Möchten Sie dorthin wechseln?