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Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025

Veröffentlichungsdatum:29.10.2024 Inkrafttreten01.01.2025
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 1066
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 vom 29. Oktober 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 1066)"

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juris-Abkürzung: GewStHFestBRHOG BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GewStHFestBRHOG BR 2025
Ausfertigungsdatum:29.10.2024
Gültig ab:01.01.2025
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 1066
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025
Vom 29. Oktober 2024
Zum 03.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gesetz:

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§ 1
Steuersätze (Hebesätze)

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

Hebesatz 260 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Hebesatz 896 v. H.

2.

Gewerbesteuer

Hebesatz 460 v. H.

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§ 2
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

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