Zum 03.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gesetz:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Steuersätze (Hebesätze)
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
| - a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | Hebesatz 260 v. H. |
| - b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) | Hebesatz 896 v. H. |
2. | Gewerbesteuer | Hebesatz 460 v. H. |
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