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Ortsgesetz über die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft vom 26. Mai 1998

juris-Abkürzung:NLtMitglOG BR
Ausfertigungsdatum:26.05.1998
Gültig ab:03.06.1998
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1998, 135
Gliederungs-Nr:1100-a-5
Ortsgesetz über die nicht der Bürgerschaft (Landtag)
angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft
Vom 26. Mai 1998

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 5, 6 und 7 geändert durch Gesetz vom 04.09.2001 (Brem.GBl. S. 280)

2.

§ 5 geändert durch Gesetz vom 27.08.2002 (Brem.GBl. S. 413)

3.

Überschrift, §§ 5 und 9 geändert, § 10 a eingefügt durch Gesetz vom 08.07.2003 (Brem.GBl. S. 289)

4.

mehrfach geändert, § 6 a eingefügt, § 10 a aufgehoben durch Gesetz vom 06.07.2004 (Brem.GBl. S. 399, ber. S. 451)

5.

§ 4 geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 16.05.2006 (Brem.GBl. S. 274)

6.

§ 5 geändert durch Ortsgesetz vom 16.12.2008 (Brem.GBl. S. 414)

7.

§§ 1 und 8 geändert, §§ 3, 6 bis 7 aufgehoben, § 5 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 23.03.2010 (Brem.GBl. S. 285) - Entsprechend der Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (Brem.GBl. S. 385) sind die Änderungen am 08.06.2011 in Kraft getreten

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