Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.01.1996 bis 09.07.2007
Der Magistrat verkündet das nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 13, und zwar 5 hauptamtliche und 8 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
(1) Dieses Ortsgesetz tritt am 31. Januar 1996 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 19. Oktober 1983 (Brem.GBl. S. 509) außer Kraft.
Bremerhaven, den 22. Juni 1995
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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