Zum 20.12.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 13, und zwar 6 hauptamtliche und 7 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
(1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 12. September 2019 (Brem.GBl. S. 601) außer Kraft.
Einzelansicht Seitenanfang