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Der Magistrat verkündet das nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
(1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats der Stadt Bremerhaven vom 22. Juni 1995 (Brem. GBl. S. 361) außer Kraft.
Bremerhaven, den 5. Juli 2007
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Schulz
Oberbürgermeister