Sie sind hier:
  • Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 21. Januar 2009

Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 21. Januar 2009

juris-Abkürzung:GefGegVerbV BR 2009
Ausfertigungsdatum:21.01.2009
Gültig ab:01.02.2009
Gültig bis:30.06.2026
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 31, 53
Gliederungs-Nr:2190-e-3
Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen
Vom 21. Januar 2009

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 27.02.2009 (Brem.GBl. S. 53)

1.

Anlage geändert durch Verordnung vom 10.05.2011 (Brem.GBl. S. 328)

2.

§ 4 geändert durch Verordnung vom 19.11.2013 (Brem.GBl. S. 683)

3.

§§ 1 und 2 geändert sowie § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 01.07.2014 (Brem.GBl. S. 326)*

4.

§§ 1, 2 und 4 geändert sowie § 3 neu gefasst durch Verordnung vom 20.06.2017 (Brem.GBl. S. 285)

5.

§§ 3 und 4 geändert durch Verordnung vom 28.12.2022 (Brem.GBl. S. 1103)

6.

§ 4 geändert durch Verordnung vom 12.06.2023 (Brem.GBl. S. 479)

7.

Anlage geändert durch Verordnung vom 28.05.2024 (Brem.GBl. S. 180)

8.

§§ 1 und 4 sowie Anlage geändert durch Verordnung vom 17.09.2024 (Brem.GBl. S. 707)

Fußnoten

*

[Gemäß der Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 91) wird die nachstehende Entscheidungsformel aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 15. November 2016 - OVG: 1 D 57/15 - veröffentlicht:
„Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b) und c) [Red.Anm.: betrifft § 1 (2) Nrn. 5 und 6] und Artikel 1 Nr. 2 [Red.Anm.: betrifft § 2 (1), (2) und (3)] der Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 1. Juli 2014 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, S. 326) werden für unwirksam erklärt.“]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.