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Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Juli 2008 nach § 110 Abs. 3 des Bremischen Hochschulgesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) und nach § 5 Abs. 3 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft die Praktikumordnung für die Masterprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination (Variante für Quereinsteiger) in der nachstehenden Fassung genehmigt:
Die Praktikumordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.
(1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalte und Ablauf der Praktika für die Masterprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination (Variante für Quereinsteiger). Sie gilt für die universitäre Ausbildung im Professionalisierungsbereich sowie für die Durchführung der Praktika in den beteiligten außeruniversitären Institutionen.
(2) Praktika sind eigenständige Module oder in Module integrierte und betreute Studienabschnitte, die in berufsbildenden Schulen, schulischen oder nichtschulischen Einrichtungen des Berufsbildungs- und Weiterbildungswesen durchgeführt werden und einen Beitrag zum Praxisbezug des Studiums leisten.
(3) Die Praktika sollen den Studierenden durch umfassende eigene Beobachtung und reflektierte Erfahrung ermöglichen,
zukünftige Berufsfelder und die berufliche Bildung in ihrer ganzen Bandbreite möglichst realistisch kennen zu lernen;
berufsbildende Schulen, schulische und nichtschulische Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen als Institutionen und soziale Systeme kennen zu lernen;
sich selbst in für die berufliche Bildung verantwortlichen Situationen und im Umgang mit Teilnehmern und Institutionen der beruflichen Bildung zu erfahren;
in einem Prozess forschenden Lernens eine erfahrungsgeleitete Sicht auf theoretische Diskussionen der beruflichen Bildung sowie umgekehrt eine reflektierte Sicht auf Formen und Vielfältigkeit der Praxis der beruflichen Bildung zu entwickeln;
ihre Berufsentscheidung, Fächerwahl und Studienplanung zu überprüfen und ihr weiteres Studium vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen sinnvoll zu strukturieren.
(1) Von allen Studierenden der Masterprogramme an der Universität Bremen mit einer für das berufsbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination (Variante für Quereinsteiger) sind folgende Praktika zu absolvieren:
das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum im Hauptfach,
das fachdidaktische Praktikum im Nebenfach.
(2) Für die erfolgreiche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Praktikums werden jeweils 6 Kreditpunkte (CP) vergeben.
(3) Die Praktika sind in der Regel folgendermaßen in den Studienverlauf integriert (gilt nur für Praktika des Studiengangs GTW):
| Master GTW |
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1. |
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2. |
| Vorbereitende Veranstaltung für das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum. |
| Vorlesungsfreie Zeit | Kombiniertes fachdidaktisches und berufspädagogisches Praktikum im Hauptfach. |
3. |
| Auswertungsveranstaltung zum kombinierten fachdidaktischen und berufspädagogischen Praktikum. |
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| Vorbereitende Veranstaltung für das fachdidaktische Praktikum im Nebenfach. |
| Vorlesungsfreie Zeit | Fachdidaktisches Praktikum im Nebenfach. |
4. |
| Auswertungsveranstaltung zum fachdidaktischen Praktikum im Nebenfach. |
(4) Das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum im Hauptfach findet, soweit möglich, je zur Hälfte in einer schulischen Berufsbildungseinrichtung und in einer betrieblichen Ausbildungsinstitution mit geregelter Berufsausbildung statt.
(5) Das fachdidaktische Praktikum in einem allgemeinbildenden Nebenfach wird nach den Maßgaben des entsprechenden Studiengangs absolviert.
(6) Für die zu absolvierenden Praktika gelten die nachfolgenden Punkte:
In jedem Praktikum muss eine Betreuung der Studierenden vor Ort in der Schule bzw. außerschulischen Einrichtung durch die für das jeweilige Praktikum verantwortlichen Lehrenden erfolgen. Die Betreuung kann je nach Art des Praktikums, der Zahl der Studierenden, der Situation an der Praktikuminstitution und der vorhandenen Ressourcen in Form und Umfang unterschiedlich gestaltet werden (z. B. Praktikumsprechstunden oder Beratungsgespräche vor Ort, Gruppen- oder Einzelhospitationen etc.). Dabei sollten, soweit möglich, Ausbildungskoordinatoren und -koordinatorinnen und Mentoren bzw. Mentorinnen der schulischen Bildungseinrichtungen bzw. die Ausbildungsverantwortlichen (z. B. Ausbilder/in) der außerschulischen Einrichtungen einbezogen werden.
An anderen Universitäten und Hochschulen oder in anderen Studiengängen erfolgreich absolvierte Praktika oder einschlägige Berufserfahrungen können, soweit sie mit den in dieser Ordnung beschriebenen Praktika vergleichbar sind, anerkannt werden.
Alle Praktikuminstitutionen, insbesondere die außerschulischen, werden in Absprache mit dem/der Studierenden, dem/der Modulverantwortlichen und dem/der Praktikumbeauftragten ausgewählt.
Die Anforderungen für den Praktikumbericht und das dazugehörige Kolloquium werden in Absprache bezüglich Inhalt, Umfang, Form und Zeitpunkt mit den im Praktikum Lehrenden und dem/der Modulverantwortlichen festgelegt.
(1) Das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum
Das didaktische Konzept für den berufspädagogischen Teil
Neben der beruflichen Bildung in der Berufsschule stellt die berufliche Erstbildung am Arbeitsplatz während des Arbeitsprozesses neue Anforderungen an die Gestaltung von Arbeit und Arbeitsprozessen. Um diesen betrieblichen Ausbildungsprozess planbar zu gestalten und zu verstetigen, ist es notwendig, die Arbeitsprozesse nach geforderten Qualifikationen hin zu analysieren und lernhaltige Situationen innerhalb dieses Arbeitsprozesses zu identifizieren. Darauf aufbauend können für ein Unternehmen spezielle Ausbildungsstrategien und Ausbildungskonzepte entwickelt werden, die sowohl die Belange der Auszubildenden, die des Betriebes und auch die der Gesellschaft miteinander verbindet.
Im berufspädagogischen Praktikum werden die Studierenden einzelne Betriebe nach gezielten berufspädagogischen Fragestellungen hin untersuchen. Die Fragestellungen beziehen sich dabei auf die Felder:
Arbeit und personales Handeln,
Ressourcen menschlicher Arbeit und
Arbeit im sozialen und organisatorischen Kontext.
Dabei lernen die Studierenden Aspekte der beruflichen Bildung aus der Sichtweise von Arbeitnehmer, Betrieben und anderen außerschulischen Einrichtungen kennen und erarbeiten sich so weitere Tätigkeitsfelder für Berufspädagogen.
Das didaktische Konzept des fachdidaktischen Teils
Im fachdidaktischen Teil stehen die unterrichtliche Praxis und die Tätigkeit einer Lehrkraft in der gewählten Fachrichtung (1. Fach) im Vordergrund.
Dabei sollen die Studierenden Prozesse des fachbezogenen bzw. vorfachlichen Lehrens und Lernens sorgfältig analysieren und zum Teil selbst gestalten sowie reflektieren. Dies erfolgt vor dem Hintergrund fachlichen Wissens auf der Basis von Modellen und Konzeptionen aus Fachdidaktik und Bildungswissenschaften.
Die Studierenden hospitieren im Fachunterricht und übernehmen einzelne Unterrichtssequenzen und -stunden. Außerdem nehmen die Studierenden am Schulleben teil. Dies betrifft in diesem Praktikum insbesondere Bereiche, die im Zusammenhang mit der gewählten beruflichen Fachrichtung stehen (z. B. Exkursionen, Prüfungen, Projekttage, Dienstbesprechungen, Konferenzen etc.). Die Reflexion der praktischen Erfahrungen ermöglicht eine vertiefte Überprüfung der persönlichen Eignung für den Lehrerberuf bzw. den Beruf des Berufspädagogen und unterstützt die Studierenden auf dem Weg zur Ausformung eines eigenen Rollenverständnisses und Lehrprofils.
Zentrales Element des fachdidaktischen Teils ist die Planung, Durchführung und Auswertung einer mindestens 8-stündigen Unterrichtseinheit mit einer fachlichen Themenstellung in einer Berufsschulklasse der gewählten Fachrichtung. Diese Unterrichtseinheit beinhaltet die Gestaltung einer an das Lernfeldkonzept ausgerichteten Lernsituation. Die Durchführung der Unterrichtseinheit sollte nach Möglichkeit in einer Lerngruppe des dualen Ausbildungssystems stattfinden.
Die Struktur des Praktikums
Name | Kombiniertes berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum | |
Zeitliche |
Das kombinierte berufspädagogische und fachdidaktische Praktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten Semester eingeordnet. | |
Dauer | 6 Wochen (je drei Wochen) | |
Angebot | Das Praktikum wird einmal jährlich angeboten. | |
Praktikumort | Der fachdidaktische Teil wird in schulischen Einrichtungen der beruflichen Bildung, der berufspädagogische Teil in außerschulischen Ausbildungseinrichtungen absolviert. | |
Inhalt | Im fachdidaktischen Teil strukturieren die Studierenden unterrichtliche Praxis an einer schulischen Einrichtungen der beruflichen Bildung nach folgenden Gesichtspunkten: | |
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| Die Studierenden übernehmen dabei einzelne Unterrichtssequenzen oder Unterrichtsstunden. Die Studierenden nehmen an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil, die im Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit als Lehrkraft stehen (z.B. Konferenzen, Prüfungen, Klassenfahrten usw.). Die Studierenden planen eine mindestens 8-stündige Unterrichtseinheit, führen diese durch und reflektieren diese. | |
| Im berufspädagogischen Teil werden die Studierenden anhand der in der vorbereitenden Veranstaltung erarbeiteten Fragestellungen gezielt einzelne, außerschulische, praxisnahe Ausbildungseinrichtungen auf berufspädagogische Elemente untersuchen und daraus Rückschlüsse auf die Gestaltung von Arbeit im Hinblick auf das Lernen am Arbeitsplatz und den Anforderungen der schulischen Ausbildung ziehen. | |
Vorbereitung | In einer vorbereitenden Veranstaltung werden Aspekte der unterrichtlichen Praxis, der Gestaltung von Lernsituationen und Lernaufgaben usw. beleuchtet. Dabei wird ein Planungsraster für die Unterrichtsplanung entwickelt, welches die Studierenden in die Lage versetzt, Unterricht zielgerichtet zu planen und zu strukturieren. | |
| Zusätzlich werden Fragestellungen der Berufspädagogik und deren Bedeutung für die berufliche Bildung und die Arbeitswelt erarbeitet. | |
Nachbereitung | In einer nachbereitenden Veranstaltung werden die Erfahrungen aus dem Praktikum im Hinblick auf das weitere Studium, die Berufswahl und die zukünftigen beruflichen Handlungsfelder der Studierenden analysiert. | |
| Für die Teilnahme an der auswertenden Veranstaltung ist der Abschluss des Praktikums erforderlich. | |
Praktikumbericht | In einem Praktikumbericht stellen die Studierenden ihre Erfahrungen und Besonderheiten aus dem Praktikum zusammen. | |
Verantwortung | Für die Vorbereitung, Nachbereitung und die Organisation und Durchführung des ersten fachdidaktischen Praktikums übernimmt der Studiengang GTW die Verantwortung. |
Die Stundenbelastung des kombinierten fachdidaktischen und berufspädagogischen Praktikum
Stundenbelastung der Studierenden im Praktikum/ Kreditpunkte |
| Präsenz | Eine begleitende (vor- und nachbereitende) Veranstaltung zur Planung und Analyse von Unterricht für den schulischen und Entwicklung eines Untersuchungsrahmens für den betrieblichen Teil. | 28 Stunden |
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| Vorbereitung | Ausarbeitung einer Unterrichtseinheit in der Berufsschule im Umfang von 8 Stunden für den schulischen Teil und Planung der Untersuchung für den betrieblichen Teil. | 32 Stunden |
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| Praxis | Hospitation, Mitwirkung am Unterricht anderer Lehrkräfte, Schulveranstaltungen, Konferenzen etc. | 80 Stunden |
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| Begleitung und individuelle Beratung. | 20 Stunden |
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| Bericht | Erstellung eines Praktikumberichtes Kolloquium | 19 Stunden |
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| Stundenbelastung | Insgesamt | 180 Stunden |
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Voraussetzungen zum Erwerb der Kreditpunkte
Für das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum werden insgesamt 6 CP’s vergeben.
Das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum schließt in der auswertenden Veranstaltung mit einer Prüfung ab und wird benotet. Die Prüfung ist eine Teilprüfung des Moduls, in das das kombinierte fachdidaktische und berufspädagogische Praktikum integriert ist und erfolgt in der Regel in Form eines Praktikumberichtes und eines Kolloquiums. Der Umfang und der Inhalt des Praktikumberichtes und des Kolloquiums werden auf Grund der Vielzahl möglicher Praktikuminstitutionen und Fragestellungen in Absprache mit den für das Praktikum Lehrenden festgelegt.
Die Praktikumberichte und die Kolloquien werden mit einer gemeinsamen Note bewertet.
(2) Das fachdidaktische Praktikum in der zweiten beruflichen Fachrichtung als Nebenfach
Das didaktische Konzept
Im fachdidaktischen Praktikum stehen die unterrichtliche Praxis und die Tätigkeit einer Lehrkraft in der gewählten Fachrichtung (2. Fach) im Vordergrund.
Dabei sollen die Studierenden Prozesse des fachbezogenen bzw. vorfachlichen Lehrens und Lernens sorgfältig analysieren und in hohem Maße selbst gestalten sowie reflektieren. Dies erfolgt vor dem Hintergrund fachlichen Wissens auf der Basis von Modellen und Konzeptionen aus Fachdidaktik und Bildungswissenschaften.
Die Komplexität der unterrichtlichen Umsetzung und der zu bewältigenden Unterrichtssituationen sollten dem fortgeschrittenen Kenntnisstand der Studierenden angemessen sein. Die Mitwirkung am Unterricht sollte geprägt sein von der Planung, Umsetzung und Auswertung von längeren Unterrichtssequenzen bzw. Unterrichtseinheiten. Dabei ist eine möglichst häufige Nachbesprechung mit erfahrenen Lehrkräften wünschenswert, um die Handlungs- und Reflexionskompetenz der Studierenden weiter zu fördern und auszubauen. Insbesondere soll in diesem Praktikum der Schwerpunkt die Analyse der Lerngruppen und die daraus abzuleitenden Formulierung und Kontrolle von Lernzielen und den anzuwendenden Unterrichtsmethoden gelegt werden. Diese soll in der Planung, Durchführung und Auswertung einer mindestens 8-stündigen zusammenhängenden Unterrichtseinheit dargelegt werden.
Die Studierenden nehmen am Schulleben teil. Dies betrifft in diesem Praktikum insbesondere Bereiche, die im Zusammenhang mit der beruflichen Fachrichtung stehen (z.B. Exkursionen, Prüfungen, Projekttage etc.). Die Reflexion der praktischen Erfahrungen ermöglicht eine vertiefte Überprüfung der persönlichen Eignung für den Lehrerberuf bzw. den Beruf des Berufspädagogen und unterstützt die Studierenden auf dem Weg zur Ausformung eines eigenen Rollenverständnisses und Lehrprofils.
Die Struktur
Name | Fachdidaktisches Praktikum | |
Zeitliche |
Das fachdidaktische Praktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem dritten und vierten Semester eingeordnet. | |
Dauer | Sechs Wochen |
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Angebot | Das fachdidaktische Praktikum wird einmal jährlich angeboten. | |
Praktikumort | Das fachdidaktische Praktikum wird in schulischen Einrichtungen der beruflichen Bildung absolviert. | |
Inhalt | Die Studierenden strukturieren die unterrichtliche Praxis an einer schulischen Einrichtung der beruflichen Bildung nach folgenden Gesichtspunkten: | |
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| Die Studierenden planen längere Unterrichtssequenzen und eine mindestens 8-stündige zusammenhängende Unterrichtseinheit, führen den Unterricht durch und werten anschließend den Unterricht aus. Die Studierenden nehmen dabei an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil, die im Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit als Lehrkraft stehen (z. B. Konferenzen, Prüfungen, Klassenfahrten usw.). | |
Vorbereitung | In einer vorbereitenden Veranstaltung werden vertiefende, auf den Erfahrungen des kombinierten fachdidaktischen und berufspädagogischen Praktikums aufbauende Aspekte der unterrichtlichen Praxis, der Gestaltung von Lernsituationen usw. beleuchtet. Insbesondere wird die Analyse von Lerngruppen, gruppendynamische Prozesse und die daraus abzuleitenden Lernziele Gegenstand der Veranstaltung. | |
Nachbereitung | In einer nachbereitenden Veranstaltung werden die Erfahrungen aus dem Praktikum im Hinblick auf das weitere Studium, die Berufswahl und die zukünftigen beruflichen Handlungsfelder der Studierenden analysiert. | |
| Für die Teilnahme an der auswertenden Veranstaltung ist der Abschluss des Praktikums erforderlich. | |
Praktikumbericht | In einem Praktikumbericht stellen die Studierenden ihre Erfahrungen und Besonderheiten aus dem Praktikum zusammen. | |
Verantwortung | Für die Vorbereitung, Nachbereitung und die Organisation und Durchführung des ersten fachdidaktischen Praktikums übernimmt der Studiengang GTW die Verantwortung. | |
CP-Erwerb | Das Praktikum hat 6 CP’s. | |
| Für den Erwerb der CP’s ist der Besuch der vorbereitenden und nachbereitenden Veranstaltung verpflichtend. Die Benotung des Praktikums setzt sich aus den Noten des schriftlichen Berichts und eines Kolloquiums in der nachbereitenden Veranstaltung zusammen. |
Die Stundenbelastung des fachdidaktischen Praktikum
Stundenbelastung der Studierenden im Praktikum/ Kreditpunkte |
| Präsenz | Begleitende (vor- und nachbereitende) Veranstaltungen zur Planung und Analyse von Unterricht unter einer gezielten Fragestellung für den Unterricht. | 28 Std. |
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| Vorbereitung | Ausarbeitung einer Unterrichtseinheit in der Berufsschule im Umfang von 8 Unterrichtsstunden. | 32 Std. |
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| Praxis | Hospitation, Mitwirkung am Unterricht anderer Lehrkräfte, Schulveranstaltungen, Konferenzen etc. Teilnahme an den Teambesprechungen und anderen Aktivitäten des schulischen Bereichs. Mitwirkung an der pädagogischen Arbeit für den schulischen Teil. | 62 Std. |
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| Durchführung einer eigenen Unterrichtseinheit bzw. eines eigenen Bildungsangebots. | 8 |
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| Begleitung und individuelle Beratung. | 20 Std. |
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| Bericht | Erstellung eines Praktikumsberichtes Kolloquium | 29 Std. |
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| Stundenbelastung | Insgesamt | 180 Std. |
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Voraussetzungen zum Erwerb der Kreditpunkte
Das fachdidaktische Praktikum schließt mit einer Prüfung ab und wird benotet. Die Prüfung erfolgt in der Regel in Form eines Praktikumberichtes und eines Kolloquiums. Der Umfang und der Inhalt des Praktikumberichtes und des Kolloquiums werden auf Grund der Vielzahl möglicher Praktikuminstitutionen und Fragestellungen in Absprache mit den für das Praktikum Lehrenden festgelegt.
Praktikumbericht und Kolloquium werden mit einer gemeinsamen Note bewertet.
(3) Das fachdidaktische Praktikum in einem allgemeinbildenden Nebenfach
Das fachdidaktische Praktikum in einem allgemeinbildenden Nebenfach wird analog zu den Regelungen gemäß § 3, Abs. 1 der Praktikumordnung für die konsekutiven Masterprogramme „Master of Education an der Universität Bremen mit einer für das allgemeinbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination“ in der jeweils geltenden Fassung absolviert.
(1) Die Organisation des kombinierten fachdidaktischen und berufspädagogische Praktikums sowie des fachdidaktischen Praktikums in der zweiten beruflichen Fachrichtung als Nebenfach obliegt den GTW-Studiengängen und erfolgt in Absprache mit den Lehrenden und Studierenden. Die Organisation des fachdidaktischen Praktikums in einem allgemeinbildenden Nebenfach erfolgt durch das Praxisbüro des Zentrums für Lehrerbildung.
(2) Bei allen Tätigkeiten in der Praktikuminstitution im Rahmen des Praktikums gilt für die Praktikanten das Weisungsrecht weisungsberechtigter Person.
(3) Die Praktikanten und Praktikantinnen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.