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  • Praktikumsordnung für den Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“ vom 26. Oktober 2009

Praktikumsordnung für den Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“

Veröffentlichungsdatum:27.01.2010 Inkrafttreten01.10.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 92
Zitiervorschlag: "Praktikumsordnung für den Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“ vom 26. Oktober 2009 (Brem.ABl. 2010, S. 92)"

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juris-Abkürzung: BerPädGTWMAPraktO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BerPädGTWMAPraktO BR
Ausfertigungsdatum:26.10.2009
Gültig ab:01.10.2009
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 92
Gliederungs-Nr:-
Praktikumsordnung für den Master of Education
„Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“
Vom 26. Oktober 2009
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Universität Bremen hat am 26. Oktober 2009 nach § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) und nach § 5 Absatz 3 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft die Praktikumsordnung für den Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“ in der nachstehenden Fassung genehmigt:

Die Praktikumsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.

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§ 1
Allgemeines

(1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalte und Ablauf der Praktika für den Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“. Sie gilt für die universitäre Ausbildung im Professionalisierungsbereich sowie für die Durchführung der Praktika in den beteiligten außeruniversitären Institutionen (z.B. Ausbildungsbetriebe oder überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen).

(2) Praktika sind eigenständige Module oder in Module integrierte und betreute Studienabschnitte, die in berufsbildenden Schulen, schulischen oder nichtschulischen Einrichtungen des Berufsbildungs- und Weiterbildungswesens durchgeführt werden und einen Beitrag zum Praxisbezug des Studiums leisten.

(3) Die Praktika sollen den Studierenden durch umfassende eigene Beobachtung und reflektierte Erfahrung ermöglichen,

-

zukünftige Berufsfelder und die berufliche Bildung in ihrer ganzen Bandbreite möglichst realistisch kennen zu lernen;

-

berufsbildende Schulen, schulische und nichtschulische Berufsbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen als Institutionen und soziale Systeme kennen zu lernen;

-

sich selbst in für die berufliche Bildung verantwortlichen Situationen und im Umgang mit Teilnehmern und Institutionen der beruflichen Bildung zu erfahren;

-

in einem Prozess forschenden Lernens eine erfahrungsgeleitete Sicht auf theoretische Diskussionen der beruflichen Bildung sowie umgekehrt eine reflektierte Sicht auf Formen und Vielfältigkeit der Praxis der beruflichen Bildung zu entwickeln;

-

ihre Berufsentscheidung, Fächerwahl und Studienplanung zu überprüfen und ihr weiteres Studium vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen sinnvoll zu strukturieren.


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§ 2
Teilnahme

(1) Von allen Studierenden im Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“ sind folgende Praktika zu absolvieren:

-

das schulbezogene Forschungspraktikum im Fach A (berufsbildende Fachrichtung),

-

das fachdidaktische Praktikum im Fach B.

(2) Für die erfolgreiche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Praktikums werden jeweils 6 Kreditpunkte (CP) vergeben.

(3) Die Praktika sind in der Regel folgendermaßen in den Studienverlauf integriert:

 

M.Ed GTW

 

1. Sem.

 

 

 

Vorlesungsfreie Zeit

Fachdidaktisches Praktikum im Fach B

2. Sem.

 

 

 

 

 

3. Sem.

 

 

 

 

Schulbezogenes Forschungspraktikum

4. Sem.

 

 

(4) Das fachdidaktische Praktikum im Fach B wird nach den Maßgaben des entsprechenden Studiengangs absolviert.

(5) Für die zu absolvierenden Praktika gelten die nachfolgenden Punkte:

a)

In jedem Praktikum muss eine Betreuung der Studierenden vor Ort in der Schule bzw. außerschulischen Einrichtung durch die für das jeweilige Praktikum verantwortlichen Lehrenden erfolgen. Die Betreuung kann je nach Art des Praktikums, der Zahl der Studierenden, der Situation an der Praktikumsinstitution und der vorhandenen Ressourcen in Form und Umfang unterschiedlich gestaltet werden (z.B. Praktikumssprechstunden oder Beratungsgespräche vor Ort, Gruppen- oder Einzelhospitationen etc.). Dabei sollten, soweit möglich, Ausbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren und Mentorinnen bzw. Mentoren der schulischen Bildungseinrichtungen bzw. die Ausbildungsverantwortlichen (z.B. Ausbilderin/Ausbilder) der außerschulischen Einrichtungen einbezogen werden.

b)

An anderen Universitäten und Hochschulen oder in anderen Studiengängen erfolgreich absolvierte Praktika oder einschlägige Berufserfahrungen können, soweit sie mit den in dieser Ordnung beschriebenen Praktika vergleichbar sind, anerkannt werden.

c)

Alle Praktikumsinstitutionen, insbesondere die außerschulischen, werden in Absprache mit der/dem Studierenden, der/dem Modulverantwortlichen und der/dem Praktikumsbeauftragten ausgewählt.

d)

Die Praktika können nicht an einer Schule absolviert werden, die die/der Studierende während ihrer/seiner Schulzeit im Sekundarschul-, Gesamtschul-, Gymnasial- oder Berufsbildungsbereich selber besucht hat.


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§ 3
Beschreibung der einzelnen Praktika

(1) Das fachdidaktische Praktikum im Fach B

Das fachdidaktische Praktikum im Fach B wird gemäß den Regelungen über das fachdidaktische Praktikum in der „Praktikumsordnung für die konsekutiven Masterprogramme „Master of Education“ an der Universität Bremen mit einer für das allgemeinbildende Schulwesen zugelassenen Fächerkombination“ in der jeweils geltenden Fassung absolviert. Es findet in einer berufsbildenden Schule statt.

(2) Das schulbezogene Forschungspraktikum in schulischen, betrieblichen oder überbetrieblichen Einrichtungen der Berufsbildung

1.

Das didaktische Konzept

Das Forschungspraktikum stellt eine spezifische Form des forschenden Lernens im Lehramtsstudium dar. Ziel ist eine systematische und methodengeleitete Untersuchung, Entwicklung oder Erprobung von konkreten Aspekten und Elementen der Praxis der Berufsausbildung. Das Forschungspraktikum kann sich sowohl auf schulbezogene, übergreifende berufspädagogische als auch auf Fragestellungen der betrieblichen Ausbildung beziehen. Die Studierenden sollen lernen, die schulische und betriebliche Ausbildung ausgehend von gezielten Fragestellungen zu untersuchen und Lösungsansätze zu bestimmen und zu erproben.

Die studentischen Untersuchungsvorhaben können die Analyse und Entwicklung von Fragestellungen betrieblicher Ausbildung zum Thema haben. Die Arbeitsprozesse können ausgehend von Qualifikationsveränderungen untersucht und lernförderliche Arbeitssituationen eruiert als auch Fragen nach der Qualität betrieblicher Ausbildung angegangen werden. Ebenso kann die Schul- und Unterrichtsforschung ausgehend von schulischen Themenstellungen beruflicher Bildung vorgenommen werden. Diese können sich z.B. auf die Entwicklung und Evaluation der am Lernfeldkonzept ausgerichteten Lernaufgaben beziehen und beinhalten die Durchführung, Erprobung und Evaluation einer mindestens achtstündigen Unterrichtseinheit.

Das Forschungspraktikum wird von den Studierenden eigenständig durchgeführt. Sie werden dabei vom Praktikumsbeauftragten und den Lehrenden des Studiengangs GTW beraten und begleitet, um die erforderlichen Forschungsstandards zu sichern. Die Fragestellungen und möglichen methodischen Vorgehensweisen sollen in der Regel zwischen Studierenden, Lehrenden und den Ausbildungskoordinatorinnen/Ausbildungskoordinatoren derjenigen Schulen, an denen das Praktikum durchgeführt wird, ausgehandelt werden. Die Schulleitung ist über das Untersuchungsthema in Kenntnis zu setzen.

Entsprechend kann das Forschungspraktikum entweder bei einer der Fachdidaktiken der beruflichen Fachrichtungen, der Berufspädagogik oder interdisziplinär angesiedelt sein. Das Forschungspraktikum steht in einem engen Zusammenhang mit der Masterthesis und ist mit dem Master-Abschlussmodul verbunden.

Die Studierenden können die Fragestellung in Zweier- bis Dreierteams bearbeiten.

2.

Die Struktur

Das Forschungspraktikum steht in einem engen Zusammenhang mit dem Abschlussmodul, das die Masterthesis einschließt. Daher wird es im Folgenden mit diesem zusammen beschrieben:

Modulbezeichnung
ggf. Kürzel

MA-Abschlussmodul in Verbindung mit dem schulbezogenen
Forschungspraktikum

Modulverantwortliche/r

 

Dazugehörige Lehrveranstaltungen, Veranstaltungsformen und SWS

1)

studentische Durchführung einer eigenständige Forschungsarbeit

2)

begleitende Veranstaltungen im Umfang von insgesamt 2 SWS zu folgenden Themen:

Einführung in Ablauf und Organisation des Forschungspraktikums;

Forschungsmethoden der Berufsbildungsforschung;

Methoden der Datengenerierung und -auswertung im Rahmen der empirischen Sozialforschung;

Methodische Beratung zur Anlage von studentischen Forschungsvorhaben einschließlich des Einsatzes von Instrumenten zur quantitativen und qualitativen Untersuchung

3)

Für Studierenden, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4) wird eine begleitende (vor- und nachbereitende) Veranstaltung zur Planung, Analyse und Reflektion von Unterrichtseinheiten in der beruflichen Fachrichtung und die Untersuchung eines betrieblichen Praxisaufenthaltes im Umfang von 2 SWS angeboten. Die Arbeiten werden in einem Praktikumsbericht dokumentiert, bewertet und sollen in der Regel in die Anfertigung der Masterthesis mit einfließen. Die Ergebnisse der Arbeiten sind in geeigneter Form an die Schulleitung zurückzukoppeln.

Pflicht/Wahlpflicht

 

Zuordnung zum
Curriculum/
Studienprogramm

M.Ed. Berufspädagogik GTW

Dauer/Lage des
Moduls

M.Ed. Berufspädagogik GTW: 3. und 4. Semester (zwei Semester)

Arbeitsaufwand
(workload)/
Berechnung der
Kreditpunkte

 

Präsenz

Teilnahme an den zugehörigen Veranstaltungen

28 Std.

 

 

 

Begleitende Veranstaltung

28 Std.1

 

 

 

Präsentation

5 Std.

 

 

SFP

Durchführung des Forschungsvorhabens einschl. Vorbereitung und Auswertung

180 Std.

 

 

 

(Für Studierenden, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4) ist ein zusätzlicher schulischer und betrieblicher Praxisaufenthalt im Umfang von 90 Stunden inkl. einer eigenen Unterrichtseinheit im Umfang von mindestens 8 Stunden erforderlich)

90 Std.1

 

 

 

Das Forschungsvorhaben sollte sich daher eng auf eigene Unterrichtserfahrungen in der beruflichen Fachrichtung und/oder auf Untersuchungen in der betrieblichen Praxis beziehen.

 

 

 

Masterthesis

Auswertung des Forschungsvorhabens sowie Erstellung der Masterthesis (ggf. inkl. ihrer Verteidigung)

417 Std.
bzw.
299 Std.1

 

 

 

Insgesamt

630 Std.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme

Keine

Häufigkeit des Angebots

Jährlich im Wintersemester

Sprache

Deutsch

Lernziele/ Kompetenzen (Learning Outcome)

Die Studierenden sollen

 

 

relevante Fragestellungen, die einer forschenden Bearbeitung zugänglich sind, identifizieren können;

plausible überprüfbare Hypothesen bezogen auf Aspekte praktischen Handelns entwickeln können;

geeignete Forschungsmethoden kennen und einsetzen können;

ein angemessenes Untersuchungsdesign erstellen können;

Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Ansprüchen genügender Form verschriftlichen und präsentieren können.

 

Studierenden, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4) sollen darüber hinaus auch

 

 

Aspekte der beruflichen Bildung aus der Sichtweise von Arbeitnehmer, Betrieben und anderen außerschulischen Einrichtungen kennenlernen und sich so weitere Tätigkeitsfelder für Berufspädagogen erarbeiten;

Prozesse des fachbezogenen bzw. vorfachlichen Lehrens und Lernens sorgfältig analysieren und zum Teil selbst gestalten sowie reflektieren;

anhand der Reflexion praktischer Erfahrungen die persönliche Eignung für den Lehrerberuf bzw. den Beruf des Berufspädagogen überprüfen und ein eigenes Rollenverständnis entwickeln.

Inhalte

 

Erarbeitung eines Forschungsplanes;

Einordnung der Fragestellung in einen theoretischen Kontext;

Forschungsmethoden;

Durchführung einer Untersuchung;

Untersuchungsergebnisse für eine Präsentation aufbereiten;

Untersuchungsergebnisse in wissenschaftlicher Form verschriftlichen;

 

Für Studierenden, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4) sind darüber hinaus auch folgende Inhalte relevant:

 

 

Strukturierung unterrichtlicher Praxis an einer schulischen Einrichtungen der beruflichen Bildung nach folgenden Gesichtspunkten:

-

Strategien, Werkzeuge und Modelle für die Planung und Vorbereitung von Unterricht.

-

Sozialformen, Lehrer-Schüler-Interaktion.

-

Sachanalyse und didaktische Reduzierung und Strukturierung von Lerninhalten mit Blick auf den Arbeitsprozess.

-

Lernaufgabenkultur unter Beachtung der Handlungsorientierung und des Arbeitsprozesses. Materialquellen für den Fachunterricht.

berufspädagogische Elemente in außerschulischen, praxisnahen Ausbildungseinrichtungen untersuchen und ihre Konsequenzen für die Gestaltung von Arbeit im Hinblick auf das Lernen am Arbeitsplatz und den Anforderungen der schulischen Ausbildung.

Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Prüfungsvorleistungen), Prüfungsformen

 

Literatur

----

3.

Voraussetzungen zum Erwerb der Kreditpunkte

Das Masterabschlussmodul in Verbindung mit dem schulbezogenen Forschungspraktikum schließt mit einer Prüfung in Form der Masterarbeit und einem Kolloquium ab.


Fußnoten

1

Für Studierende, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4)

1

Für Studierende, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4)

1

Für Studierende, die noch kein berufspädagogisches und fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung im Bachelorstudium absolviert haben (Studierende mit dem Schwerpunkt II gem. Masterprüfungsordnung § 2 Absatz 4)

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§ 4
Organisation

(1) Die Organisation sowohl des fachdidaktischen Praktikums im Fach B als auch des schulbezogenen Forschungspraktikums in schulischen, betrieblichen oder überbetrieblichen Einrichtungen der Berufsbildung obliegt dem Studiengang Master of Education „Berufspädagogik Gewerblich-Technische Wissenschaften“.

(2) Bei allen Tätigkeiten in der Praktikumsinstitution im Rahmen des Praktikums gilt für die Praktikantinnen und Praktikanten das Weisungsrecht weisungsberechtigter Personen.

(3) Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

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§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Praktikumsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

Bremen, den 26. Oktober 2009

Der Rektor
der Universität Bremen

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