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Prüfungsordnung für den internationalen Bachelorstudiengang „Comparative and European Law“ (Hanse Law School) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und an der Universität Bremen vom 10. Juli 2019

juris-Abkürzung:CEuLawIStudBacfPO BR 2019
Ausfertigungsdatum:10.07.2019
Gültig ab:01.10.2019
Gültig bis:30.09.2027
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 1156, 1362
Gliederungs-Nr:-
Prüfungsordnung für den internationalen Bachelorstudiengang „Comparative and European Law“ (Hanse Law School)
an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und an der Universität Bremen
Vom 10. Juli 2019

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 5.12.2019 (Brem.ABl. S. 1362)
1.

§§ 4, 10 und Anlage 2 geändert, § 14 und Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 11.10.2021 (Brem.ABl. S. 1094)*)

2.

§ 29 geändert durch Ordnung vom 25.10.2023 (Brem.ABl. S. 1124)

Fußnoten

*)

[Red.Anm.: Gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Absatz 3 der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den internationalen Bachelorstudiengang „Comparative and European Law“ (Hanse Law School) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und an der Universität Bremen vom 11. Oktober 2021 (Brem.ABl. S. 1094) gilt folgende Regelung:
,,(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die Regelungen zu §§ 4 bis 6, Anlage 1 sowie der Anlage 2 nicht für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 aufgenommen haben. Insoweit gelten die bisherigen Bestimmungen der Bachelorprüfungsordnung 2013 vom 1. Oktober 2013 (Amtliche Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 5/2013). Diese Regelung tritt zum Wintersemester 2023/24 außer Kraft.
(3) Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2019/20 können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses nach den neuen Regelungen geprüft werden.”]

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