Die vorliegende Dienstvereinbarung entwickelt die bisher geltende Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit fort und soll den Bereichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein weiter verbessertes Instrument an die Hand geben, das beim Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen von Einwohnern, Mitarbeitern und dem Magistrat helfen soll.