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Rahmenprogramm ‚ökologische
Regenwasserbewirtschaftung‘
In der Vergangenheit ging es in der Stadtentwässerung vor allem darum, Regenwasser von versiegelten Flächen möglichst schnell und vollständig abzuleiten. Die zunehmenden Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen haben gerade in städtisch geprägten Gebieten dazu geführt, dass Kanäle und Oberflächengewässer immer größere Regenmengen aufnehmen müssen und damit häufig ausgelastet sind. Bei extremen Niederschlägen können Überlastungen nicht ausgeschlossen werden. Bei Mischwasserkanälen kommt es bei starken Niederschlägen systembedingt und geplant zu Abschlägen von Mischwasser und damit zu erhöhten Schadstoffeinträgen in Gewässer. Bei überlasteten Oberflächengewässern bestehen zudem Gefahren durch Überschwemmungen und Hochwasser.
Hochwasserschutz, Erhalt und Verbesserung der Gewässergüte, Entlastung der Kläranlagen bei Starkregenereignissen, Schutz und Erhalt der Trinkwasserqualität, Grundwasser- und Bodenschutz sind daher wesentliche Gründe, die für eine aktive Regenwasserbewirtschaftung sprechen.
Zur Problemlösung kann ein weitgehend naturnaher Umgang mit dem Regenwasser einen entscheidenden Beitrag leisten. Niederschläge sind möglichst zu versickern, zu verdunsten, zurück zu halten, zu nutzen oder ortsnah in Oberflächengewässer zu leiten. Dies spiegelt sich auch im Bremischen Wassergesetz (BremWG) vom 18. Dezember 2004 wider, indem der Vorrang der dezentralen Entwässerung auch rechtlich (§ 132a (1)) festgeschrieben ist. Dies betrifft Niederschlagswasser von Grundstücken, die überwiegend der Wohnnutzung oder einer hinsichtlich der Qualität des Abflusses vergleichbaren Nutzung dienen, also als unbelastet oder gering belastet zu bewerten sind. Dieser Abfluss „... soll weitgehend dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden und zwar auf dem Wege der Versickerung oder ortsnahen Ableitung in ein Gewässer, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist (dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung).“
Das Land Bremen unterstützt deshalb die dezentrale Bewirtschaftung von Regenwasser durch die Förderung
im Stadtgebiet von Bremen und Bremerhaven als Maßnahmen zur Verminderung des Eintrags von Niederschlagswasser in das Kanalsystem, zur Erhöhung der Grundwasserneubildung und zur Einsparung von Trinkwasser. Ziel des Förderprogramms ist es, zur Eigeninitiative anzuregen und Anreize für die Entkoppelung möglichst vieler Flächen und Grundstücke vom öffentlichen Kanalnetz zu geben.
Allgemeine Bedingungen
Bremen, den 10. Februar 2011
Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa