Die Schulprogrammarbeit ist ein zentraler Baustein für die schulische Qualitätsentwicklung. Verankert ist der Auftrag zur kontinuierlichen Fortschreibung des Schulprogramms im Bremischen Schulgesetz (§ 9 Abs. 1). Als verbindliches Arbeitsinstrument bildet es die pädagogische Schwerpunktsetzungen und entscheidenden Aspekte des Leitbildes der Schule ab. Mit diesem Arbeitsraster, das alle Schulen ab dem Schuljahr 2012/2013 nutzen, bietet das Schulprogramm eine strukturierte Bestandsaufnahme (Input/Output) und eine prägnante Übersicht der vorhandenen pädagogischen Konzepte (z.B. Sprachförderung, Förderkonzepte, Berufsorientierung u.a.), der Entwicklungsplanung mit den jährlichen Arbeitsschwerpunkten, Maßnahmen, Evaluationsvorhaben und der Fortbildungsplanung.