Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Recherche über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken und Internet-Suchmaschinen

Recherche über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken und Internet-Suchmaschinen

Kurzbeschreibung

Arbeitgeber recherchieren über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken sowie Internet-Suchmaschinen und verwenden die erhobenen Daten bei der Entscheidung über eine Stellenbesetzung.
Diese Recherchen stellen eine Datenverarbeitung dar, deren Zulässigkeit sich nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung und § 26 Absatz 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz richtet.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.