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Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte kann durch eine nationale Regelung nicht eingeschränkt werden!

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. September 2024

Kurzbeschreibung

In seinem Urteil vom 26. Oktober 2023 (Aktenzeichen C-307/22) hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Verhältnis des Rechts auf Einsicht in die Patientenakte aus § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und des Rechts auf Kopie personenbezogener Daten aus Artikel 15 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung geäußert.
Das Gericht stellte fest, dass der Patient oder die Patientin einen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie seiner oder ihrer Akte hat.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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