Die zentrale Zuwendungsbank ist in der bremischen Verwaltung produktiv gegangen. In der Datenbank sollen sämtliche Zuwendungen in einer einheitlichen Struktur nach einheitlichen Maßstäben bearbeitet werden. Hierzu sind die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung ergänzt worden. Darüber hinaus dient die Rechtsverordnung dem Zweck, die Verarbeitung personenbezogener Daten in der gemeinsamen Datei ZEBRA im Interesse des Datenschutzes zu regeln (§ 14a BremDSG).