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Regeln für die Auslobung von Wettbewerben1
Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
vom 13. Dezember 2007
Vorbemerkung:
Die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens –GRW 1995– für die Durchführung von Bauaufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land/Stadtgemeinde) wurden für den Zuständigkeitsbereich des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr mit der Dienstanweisung Nr. 313 am 01. 09. 1997 (Änderungsfassung vom 13. 09. 2002) eingeführt.
1In einem Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der öffentlichen Bauherrn sowie Vertretern von Architekten und Ingenieuren über die Praktikabilität von Ausschreibungs- und Wettbewerbsregelungen im Bereich des öffentlichen Bauens ist die GRW 1995 von den öffentlichen Bauherrn als zu bürokratisch und aufwendig beurteilt worden. 2Als Folge sind Planungswettbewerbe deutlich rückläufig und werden nur noch im Ausnahmefall durchgeführt.
Da aber die Steigerung der Qualität des Bauens insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine im besonderen öffentlichen Interesse liegende Aufgabe darstellt, sind Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens die geeigneten Verfahren, um die qualitativen Ansprüche insoweit abzusichern.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse sind eine Reihe von Maßnahmen entwickelt worden, mit denen gleichzeitig das Wettbewerbswesen in Bremen gestärkt werden soll.
Dazu gehören die als Anlage 3 beigefügten und von der Architekten- und Ingenieurkammer erarbeiteten unverbindlichen Handlungsempfehlungen für die öffentlichen Bauherren bei VOF-Verfahren in der Form eines rechtlich abgestimmten VOF-Leitfadens und die Einrichtung einer Beratungsstelle für diese Verfahren bei der Architekten- und Ingenieurkammer.
1Außerdem ist die bereits in Nordrhein-Westfalen bestehende Wettbewerbsordnung diskutiert worden, die deutlich verschlankte Wettbewerbsregeln gegenüber der GRW enthält. 2Diese „Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“ (RAW 2004; Anlage 1) haben sich dort in der Vergangenheit bewährt und zu mehr Planungswettbewerben geführt.
1Die öffentlichen Bauherren, Architekten und Ingenieure haben im Ergebnis am 10. Februar 2005 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie die Einführung der RAW 2004 und deren Anwendung vereinbart haben (Anlage 2). 2Die Regelungen wurden mit der Dienstanweisung Nr. 425 (ehemals 516) vom 7. April 2005 zunächst für die Dauer von zwei Jahren eingeführt und die o.a. Dienstanweisung Nr. 313 gleichzeitig aufgehoben.
1Der Arbeitskreis hat nach Ablauf der zweijährigen Probephase die innerhalb dieses Zeitraums gesammelten Erfahrungen ausgewertet. 2Dabei wurde festgestellt, dass sich die Vereinbarung, Wettbewerbsverfahren bei städtebaulich relevanten Vorhaben mit Gesamtbaukosten von mehr als € 1,5 Mio. Bausumme durchzuführen, als nicht optimal herausgestellt hat. 3Es wurde Einigkeit erzielt, dass statt dessen Honorare des Planers, die den Schwellenwert gem. § 2 Nr. 3 Vergabeverordnung (z. Zt. € 211.000) erreichen, zugrunde gelegt und die Regelungen insoweit modifiziert werden sollten. 4Im Übrigen haben sich die Regelungen nach Ansicht des Arbeitskreises bewährt.
Vor diesem Hintergrund gilt Folgendes:
4. Die bisherige Dienstanweisung Nr. 425 (ehemals 516) in der Fassung vom 7. April 2005 wird aufgehoben.
5. Diese Dienstanweisung gilt bis zum 31. 12. 2012.
Die Dienstanweisung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2012 außer Kraft.
Richtig wohl: „Hansestadt“.