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- Richtlinie zum Polizeibereich vom 27. April 2016
Richtlinie zum Polizeibereich vom 27. April 2016
Richtlinie (EU) 2016/680 des europäischen Parlaments und des Rates
Kurzbeschreibung
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz