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- Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Richtlinien der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Juli 2006
Kurzbeschreibung
Zulassung zur Abschlussprüfung für externe Prüfungsteilnemer - Anmeldeformular